Gerichtshof bestätigt 800-Quadratmeter-Beschränkung für Geschäfte

Kassel (dpa/lhe) - Große Geschäfte in Hessen dürfen wegen der
Corona-Pandemie weiterhin nur einen Teil ihrer Ladenfläche öffnen.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Mittwoch eine entsprechende
Regelung des Landes bestätigt und einen Eilantrag der Galeria
Karstadt Kaufhof GmbH abgewiesen. Es erscheine «seuchenrechtlich
geboten und damit sachlich gerechtfertigt», großen Warenhäusern -
ebenso wie dem sonstigen Einzelhandel - nur die Öffnung einer
Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmeter zu gestatten,
entschieden die Kasseler Richter. Der Beschluss des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. (Aktenzeichen: 8 B
1039/20.N)

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