RMV bietet Kulanzregelung - Seniorenticket kann pausieren

Frankfurt/Main (dpa) - Senioren gehören in der Coronakrise schon
aufgrund ihres Alters zur Risikogruppe und sollten möglichst zu Hause
bleiben. Was bedeutet das für Besitzer des in diesem Fall ungenutzten
Seniorentickets? Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat nun eine Regelung
geschaffen, die ein Pausieren des Seniorentickets ermöglicht, wie
eine Sprecherin mitteilte. «Frühester Beginn der Abopause ist der
kommende Montag (27. April ), pausiert werden können volle
Kalenderwochen von Montag bis Sonntag», sagte die Sprecherin. Die
Mindestdauer einer Abopause liege bei zwei Kalenderwochen. Das Abo
könne maximal bis zum 5. Juli ausgesetzt werden. Zuvor hatte die
«Frankfurter Rundschau» darüber berichtet.

Hessens Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) begrüßte die
Kulanzregelung. «Natürlich stehen die Verkehrsverbünde derzeit
finanziell unter Druck, weil die Fahrgäste fehlen und der Betrieb
trotzdem aufrecht erhalten werden muss», erklärte der Minister.
«Gleichwohl ist es der richtige Schritt, die Fahrgäste mit
Jahreskarten oder Abonnements zu entlasten, wenn sie die Tickets
gerade wegen der Corona-Pandemie nicht verwenden können.»

Die Abopause kann den Angaben zufolge formlos per Post oder Email bei
dem Vertragspartner beantragt werden, bei dem die Fahrkarte gekauft
wurde. Der Anteil der Pause werde zurückerstattet. Das heißt: Wer ein
Seniorenticket Hessen für 365 Euro besitzt und mit diesem Abo für
zwei Wochen pausiert, erhält 14 Euro zurück. Auch Abonnements für
Jahreskarten könnten künftig zeitlich befristet pausieren.

Außerdem werden «ab sofort» die Erstattungsregelungen bei Kündigung

des Seniorenticket Hessen sowie des Schülerticket Hessen
vorübergehend anpassen. Pro genutztem Monat werde bis auf Weiteres
nur noch 1/12 des Jahrespreises berechnet, abweichend von den sonst
geltenden Regeln.

Für Inhaber von RMV-Zeitkarten, die über einen längeren Zeitraum Bus

und Bahn nicht nutzen können, könnten Zeitkarten auch nach
Gültigkeitsbeginn zurückgeben und eine anteilige Erstattung erhalten.
Auf die üblicherweise dabei anfallende Bearbeitungsgebühr werde
bereits seit der zweiten Märzhälfte aus Kulanzgründen verzichtet,
hieß es.

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