Gutachten: Zweifel an Zulässigkeit von Vermögensabgabe wegen Corona
Wenn der Staat dringend Geld braucht, sollen die Reichsten
einspringen - mit diesem Hintergedanken wird gerade eine
Vermögensabgabe gefordert. Doch ob die Corona-Krise für einen solchen
Eingriff schlimm genug ist, ist umstritten.
Berlin (dpa) - Die wegen der Corona-Krise diskutierte Vermögensabgabe
ist einem Bundestagsgutachten zufolge womöglich nicht zulässig. Es
gebe Zweifel daran, ob die Pandemie als Grund für einen solchen
Zugriff auf das Vermögen der Bürger ausreiche, schreibt der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Analyse, die der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Grundsätzlich ist eine einmalige Vermögensabgabe demnach mit der
Verfassung vereinbar. Über die Auslegung der nötigen Voraussetzungen
gebe es aber keine einheitliche Meinung, schreiben die
Bundestagsjuristen. So sei umstritten, ob die Corona-Krise und ihre
Auswirkungen auf die Staatsfinanzen schwerwiegend genug seien.
Linke-Fraktionschef Dietmar Bartsch und SPD-Chefin Saskia Esken
hatten beide eine Vermögensabgabe zur Bewältigung der finanziellen
Belastungen durch die Corona-Pandemie vorgeschlagen. So könnten
Wohlhabende durch einmalige Zahlungen zur Refinanzierung des Staates
herangezogen werden.
Aus Sicht der Linksfraktion wäre das derzeit «angemessen und
verfassungsrechtlich gut zu begründen». Die Corona-Krise werde
voraussichtlich teurer und heftiger als die Finanzkrise 2008/09. «Es
ist Zeit, dass sich die Quandts und Klattens fragen, was sie für das
Land tun können und nicht das Land für sie», sagte Fraktionsvize
Fabio De Masi unter Bezug auf die BMW-Erben Susanne Klatten und
Stefan Quandt.
Die FDP-Fraktion dagegen lehnte den Vorschlag strikt ab. «Ob mit oder
ohne Corona-Krise, eine zusätzliche Vermögensabgabe ist nie
gerechtfertigt», sagte Finanzpolitiker Christian Dürr der Deutschen
Presse-Agentur. Ein großer Teil des Vermögens in Deutschland stecke
in Unternehmen, deren Inhaber unzählige Arbeitsplätze geschaffen
hätten. «Diese Betriebe müssen wir jetzt besonders schützen, darum
verbietet sich jede Debatte über neue Steuern!», betonte er.
De Masi dagegen schlug vor, hohe Freigrenzen für Betriebsvermögen und
einen langen Zeitraum zur Bezahlung der Abgabe einzuführen. Damit
lasse sich sicherstellen, dass eine Vermögensabgabe keine negativen
Effekte auf Unternehmen hätte.
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