Weil: Baumärkte bald wieder für Heimwerker geöffnet

Niedersachsen will die Baumärkte ab Samstag wieder für Privatpersonen
zugänglich machen. Ein «Lockerungssignal» ist das aber nicht, wie
Ministerpräsident Weil betont.

Hannover (dpa/lni) - Die Baumärkte und Gartencenter in Niedersachsen
dürfen ab Samstag wieder ihre Türen für Privatkunden öffnen. «Wir

werden zum Wochenende auch wieder eine Öffnung für Baumärkte und
Gartencenter in Niedersachsen vorsehen», sagte Ministerpräsident
Stephan Weil (SPD) am Mittwoch. Damit passe sich Niedersachsen an die
Lage in anderen Bundesländern an.

Ab Samstag dürfen dann nicht mehr nur Gewerbetreibende oder
Handwerker in die Baumärkte, sondern auch Privatleute. Weil
begründete den Schritt damit, dass die unterschiedlichen Regelungen
zwischen den Bundesländern «unerwünschte
Wanderungsbewegungen» ausgelöst hätten. Er betonte aber auch: «
Das
ist alles andere als ein Lockerungssignal.» Vielmehr solle mit der
Änderung vermieden werden, dass wegen des Grenzverkehrs andernorts
das Risiko für Infektionen steigt.

Die uneinheitlichen Regelungen zwischen den Bundesländern waren
bereits im Vorfeld kritisiert worden. So hatte sich das Auricher
Baumarkt-Unternehmen Baustoff Zentrale Nord (BZN) am Dienstag in
einem offenen Brief an Landesregierung und Kommunen gewandt. Was in
einem Landkreis untersagt sei, scheine einige Kilometer entfernt kein
Probleme zu sein, bemängelte Geschäftsführerin Heike Beenen.

Uneinheitliche Regelungen führten aber dazu, dass Arbeitsplätze
gefährdet seien und der Einkaufstourismus blühe. Alle hygienischen
Vorkehrungen zum Schutz von Mitarbeitern und Kunden seien getroffen
worden. Die BZN betreibt im Weser-Ems-Gebiet zwölf Baumärkte und elf
Baustoffhandlungen.

In der Bremer Allgemeinverfügung, die die Öffnung bestimmter Betriebe
zur Eindämmung des Coronavirus regelt, heißt es unter Punkt 1.f ohne
weitere Einschränkung: «Ausdrücklich nicht geschlossen werden der
Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, ..., Bau-, Gartenbau-
und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.» In Niedersachsen lautete
die Regelung bislang unter Punkt 9: «Betreibern von Baumärkten ist
die Abgabe von Waren an nichtgewerbliche Kunden (Privatkunden)
untersagt. Die Kunden haben nachzuweisen, ein entsprechendes Gewerbe
auszuüben».

Diese unterschiedliche Regelung begünstigte auch aus Sicht des
Handelsverbandes Niedersachsen-Bremen das Phänomen des
Einkaufstourismus. «Warum ein bestimmter Typus einer Betriebsform in
einem Bundesland einen höheren Schutzfaktor genießt als in einem
anderen, erklärt sich niemandem», sagte Hauptgeschäftsführer Mark
Alexander Krack der Deutschen Presse-Agentur.

BZN-Gesellschafter Lars Logemann erläuterte das Problem so: «Vor
unseren Märkten stehen oft auch ältere Menschen, die nur etwas für
den Notbedarf brauchen, etwa wenn zu Hause eine Lampe kaputt gegangen
oder eine Dichtung gerissen ist. Diesen Kunden können wir nicht
sofort helfen, da wir Ihnen im Moment nichts direkt verkaufen
dürfen.»

Mit einer Änderung der Regeln in Niedersachsen kommt die
Landesregierung einem Appell von BZN-Chefin Beenen nach, die in ihrem
Brief gefordert hatte: «Die Grundversorgung der Bürger, Institutionen
und sozialen Einrichtungen muss gewährt bleiben.» Das
Familienunternehmen BZN beschäftigt 700 Mitarbeiter.

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