Unternehmen können Beiträge zur Sozialversicherung stunden

Erfurt (dpa/th) - Thüringer Unternehmen, die wegen der Corona-Krise
in Not geraten sind, können Beiträge zur Sozialversicherung auf
Antrag später zahlen. Darauf weist die Handwerkskammer Erfurt am
Donnerstag hin. Die Beiträge können zunächst für die Monate März
und
April gestundet werden, hieß es. Die Regelung ist Teil eines
Maßnahmenpaketes des Bundes, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der
Corona-Krise zu begrenzen. «Wird eine Stundung bewilligt, werden
Stundungszinsen nicht berechnet. Auch einer Sicherheitsleistung
bedarf es nicht», teilte die Handwerkskammer mit.

Sollen die Beiträge noch für den Monat März gestundet werden, müsst
en
sich betroffene Unternehmen noch bis Donnerstag, den 26. März, an
ihre jeweils zuständige Krankenkasse, die ihre
Sozialversicherungsbeiträge erhebt, wenden.

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