Mit staatlicher Hilfe durch die Krise: Clubs setzen auf Kurzarbeit Von Heinz Büse, dpa

In der Corona-Krise gibt es einen Ansturm auf das Kurzarbeitgeld. Wie
viele Unternehmen aus anderen Wirtschaftszweigen sind auch
Fußballclubs berechtigt, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen - und
machen davon rege Gebrauch.

Dortmund (dpa) - Keine Spiele, keine Einnahmen. Nach der Empfehlung
des DFL-Präsidiums, eine Aussetzung des Spielbetriebs in der 1. und
2. Bundesliga mindestens bis zum 30. April zu verlängern, wächst bei
den 36 Proficlubs der finanzielle Druck. Die Bereitschaft einiger
Profis, in der Corona-Krise auf Teile ihres Gehaltes zu verzichten,
trägt vielerorts zur Sicherung der Liquidität bei. Doch damit allein
scheint es nicht getan. Immer mehr Vereine erwägen, staatliche Hilfe
in Anspruch zu nehmen. «Auch wenn wir noch keine betriebsbedingten
Kündigungen aussprechen müssen, so denken wir über Maßnahmen wie
Kurzarbeit nach», sagte Hertha-Geschäftsführer Ingo Schiller.

Landesweit gibt es einen Ansturm von Unternehmen auf das erweiterte
Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei 60
Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind
es 67 Prozent. Auch Fußballclubs können diese Hilfe in Anspruch
nehmen. Vor allem Dritt-und Viertligisten machen davon rege Gebrauch.
«Wie viele andere Unternehmen und Vereine der Region sind auch wir in
dieser sehr schwierigen Situation von der Existenz bedroht. Deshalb
müssen wir nun auch die staatlichen Maßnahmen in Anspruch nehmen»,
sagte Mario Kallnik, Geschäftsführer des Drittligisten Magdeburg der
«Volksstimme».

Für Profis aus den Topclubs mit üppigen Gehältern ist das jedoch kein

Thema. Schließlich liegt die Beitragsbemessungsgrenze für Kurzarbeit
im Westen bei derzeit 6900 Euro, im Osten bei 6450 Euro monatlich.
Allerdings könnten Vereinsangestellte in den Clubs aus der 1. und 2.
Liga betroffen sein. So schickt der Zweitliga-Neunte Hannover 96
einen Teil seine Geschäftsstellen-Mitarbeiter vom 1. April an in
Kurzarbeit. Mit den Profis soll separat über Gehaltsverzicht geredet
werden. Auch die Ligakonkurrenten Aue und Dresden führten Kurzarbeit
ein.

Nach Schätzungen des Fachmagazins «Kicker» zahlen die Bundesligisten

etwa insgesamt 22 Millionen Euro für die Mitarbeiter in Handel und
Verwaltung. In der 2. Liga soll diese Summe bei etwas fünf Millionen
Euro liegen. Die Einsparpotenziale sind deshalb auch in diesen
Personalbereichen groß.

In den unteren Ligen wird die Möglichkeit der Kurzarbeit inzwischen
stark genutzt. Auch Traditionsclubs wie Preußen Münster, Rot-Weiss
Essen, SV Meppen, Eintracht Braunschweig, 1. FC Kaiserslautern oder
Hansa Rostock sahen sich zu diesem Schritt gezwungen. In allen
Fällen, in denen auch die Spieler davon betroffen sind, mussten diese
- gemäß gesetzlicher Regelung - diesem Schritt zustimmen. «Die
Kurzarbeit kann von dem jeweiligen Spieler abgelehnt werden, wenn es
diesbezüglich keine tarifvertragliche Regelung oder eine
Betriebsvereinbarung gibt», sagte Kolja Hein, Rechtsanwalt für
Arbeits- und Sportrecht in Hamburg, dem «Kicker».

Weil sich viele Fußballclubs beim Thema Kurzarbeit auf bisher
unbekanntes Terrain begeben, hat der DFB eigens ein Merkblatt
erstellt. Zudem suchen viele Spieler juristischen Rat bei der
Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV). «Die Nachfrage ist
beträchtlich - vor allem aus der 3. Liga und der Regionalliga», sagte
VDV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky der Deutschen Presse-Agentur.

Eine der vielen kniffligen Fragen ist, ob von Kurzarbeit betroffene
und nach Hause geschickte Spieler nicht mehr verpflichtet sind, sich
fitzuhalten. «Die arbeitsvertragliche Pflicht entfällt lediglich bei
der sogenannten Kurzarbeit null. Bei einer reinen Reduzierung
bezüglich der Stunden entfällt diese Pflicht nicht», klärte Jurist

Hein auf.