Steuerzahler können Senkung von Vorauszahlungen beantragen

Mainz (dpa/lrs) - Bei finanziellen Einbußen wegen der Coronakrise
können Steuerzahler eine Senkung von Vorauszahlungen und eine
Stundung beantragen. «Wir werden in der aktuellen Situation alles
tun, um auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie
abzumildern», erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin
Doris Ahnen (SPD) am Donnerstag in Mainz. Seit Donnerstag ist ein
entsprechendes Hilfspaket wirksam, das die Finanzministerien des
Bundes und der Länder beschlossen haben.

Stundungen, also der Aufschub für die Fälligkeit einer anstehenden
Steuerzahlung, könnten auch zinsfrei ausgesprochen werden, erklärte
das Finanzministerium in Mainz. Auch soll es weder
Vollstreckungsmaßnahmen noch Säumniszuschläge geben. Diese
steuerlichen Hilfsmaßnahmen gelten bis zum Ende des Jahres. Allen von
Einbußen Betroffenen wird empfohlen, sich mit ihrem Finanzamt in
Verbindung zu setzen und entsprechende Anträge einzureichen.

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