Land weitet Hilfsangebote für Unternehmen aus - Expressbürgschaften
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Land Nordrhein-Westfalen weitet angesichts
der Corona-Krise seine Hilfsangebote für in Not geratende
Unternehmer, Gründer und Selbstständige aus. «Die Corona-Krise
bereitet der Wirtschaft zunehmend Sorgen: Unternehmen in
Nordrhein-Westfalen sind mit abgesagten Veranstaltungen, rückläufigen
Umsätzen, unterbrochenen Lieferketten und verzögerten Zahlungen
konfrontiert, die ihre Liquidität empfindlich schmälern können»,
erklärte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Samstag.
Um möglichst schnell wirksam zu sein, würden Expressbürgschaften
bereitgestellt, die die Bürgschaftsbank binnen 72 Stunden bewilligen
könne. Kleine Unternehmen, Neugründungen und Betriebe, die ausbilden,
könnten ohne Hausbank und ohne Sicherheiten frisches
Beteiligungskapital erhalten und so Lücken nachhaltig schließen. Die
die Landesregierung arbeite außerdem an weiteren Initiativen für
schnellere Planungen und Genehmigungen, zum Abbau von Bürokratie, zum
beschleunigten Ausbau des Gigabitnetzes und der Erneuerbaren Energien
und zur Unterstützung von Innovationen und Gründungen.
Zur Überbrückung von Engpässen stünden Unternehmen verschiedene
öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.
- Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen könnten durch
die
Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio Euro) und das
Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio Euro, auch Großunternehmen)
nunmehr mit bis zu 80 Prozent besichert werden. (NRW.Bank-Infoline:
0211 91741 4800)
- Kleine Unternehmen und Existenzgründer könnten aus dem
Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75 000 Euro direkt
und ohne Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft in Neuss
beantragen. Sicherheiten seien hierfür vom Unternehmen nicht zu
stellen. (https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/)
- Kurzarbeitergeld: Die vom Bundestag und Bundesrat beschlossene
Anpassung gelte vom 1. April 2020 an. Darunter sei die Senkung des
Anteils der Beschäftigten eines Betriebs, die von Entgeltausfall
mindestens betroffen sein müssen, auf 10 Prozent oder die je nach
Fall vollständige oder teilweise Erstattung der von den Arbeitgebern
allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. Betriebe und
Unternehmen müssten dies bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit
Kurzarbeit anzeigen. (Servicehotline für Arbeitgeber: 0800 45555 2)
- Unterstützung bei Betriebsschließungen: Sollte wegen des
Corona-Virus ein Tätigkeitsverbot (zum Beispiel Quarantäne)
ausgesprochen werden, könne eine Entschädigung beantragt werden.
Zuständig seien die kommunalen Landschaftsverband Rheinland
(Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband
Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster).
(https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkei
tsverbot/taetigkeitsverbot.jsp)
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