Mord durch Unterlassung: Deutsche bekennen sich teilweise schuldig

Krems an der Donau (dpa) - Zwei streng gläubige Deutsche haben in
einem Prozess in Österreich den Vorwurf des Mords durch Unterlassung
an der eigenen Tochter zurückgewiesen. Der 39 Jahre alte Mann und
seine 35 Jahre alte Ehefrau bekannten sich zu den Vorwürfen der
Vernachlässigung, ein Mord sei die Situation im September 2019 aber
nicht gewesen. Die 13 Jahre alte Tochter litt an einer chronischen
Entzündung der Bauchspeicheldrüse, im September verschlechterte sich
ihr Zustand dramatisch. Die Eltern brachten das Kind jedoch nicht in
ein Krankenhaus - auch, weil die Tochter das selbst abgelehnt habe.
Außerdem vertrauten die beiden Mitglieder einer Freikirche nach
eigenen Angaben darauf, dass Gott das Kind heilen würde. Am 17.
September starb das Mädchen in der Wohnung der Familie im
österreichischen Bundesland Niederösterreich.

Die Krankheit des Kindes war im Sommer 2017 festgestellt worden,
nachdem das Jugendamt auf einen Krankenhausbesuch des damals
schwerkranken Kindes gedrängt hatte. Die in Usbekistan und Kasachstan
geborenen Eltern versicherten vor Gericht, dass sie das Kind in
den Tagen danach noch zu Kontrollterminen zu Ärzten brachten - danach
sah das chronisch kranke Kind aber keinen Mediziner mehr.

Dass sie dem Mädchen die Entscheidung über einen Arztbesuch
überließen, sei falsch gewesen, bekannten beide Angeklagte vor
Gericht. Gleichzeitig machte der 39-Jährige aber auch deutlich, dass
medizinische Hilfe in der von seinem Glauben geprägten
Weltvorstellung eine untergeordnete Rolle spielt. «Ich hab erwartet,
dass Gott sie gesund macht. Bis jetzt hat er immer geholfen. Wieso
sollte er das dieses Mal nicht tun», sagte die 35-Jährige weinend.