Sturzsensor und Herdabschaltung: Kassen sollen Pflegehilfen zahlen

Berlin (dpa) - Verbraucherschützer fordern, dass die Pflegekassen
künftig auch die Kosten für sogenannte digitale Pflegehelfer
übernehmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Sturzsensoren, die
automatisch einen Notruf absetzen, oder automatische
Herdplattenabschaltungen. Ein Rechtsgutachten, das der Bundesverband
der Verbraucherzentralen (vzbv) am Mittwoch in Berlin vorlegte, kommt
zu dem Schluss, dass solche Assistenzsysteme von den Pflegekassen
bezahlt werden sollten. Die Pflegekassen sind an die
Krankenversicherung angegliedert.

Dafür wären Änderungen im Sozialgesetzbuch notwendig, denn die
Pflegeversicherung dürfe bisher nur Hilfsmittel erstatten, die nicht
als sogenannte Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens eingestuft
würden, sagte Gutachter Christian Dierks. Der vzbv forderte, es
müssten dringend die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden,
um Technologien mit nachgewiesenem pflegerischen Nutzen
erstattungsfähig zu machen.

Übernommen werden sollten demnach die Kosten für Produkte wie
Ortungs-, Notruf- oder Sturzerkennungssysteme, aber auch
Abschaltsysteme für Haushaltsgeräte oder digitale Hilfen zur
Erinnerung an die Nahrungs- und Getränkeaufnahme. Es gehe nicht
darum, Lifestyle- oder Smart-Home-Produkte zur Kassenleistung zu
machen, sondern darum, Pflegebedürftigen ein möglichst
selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, sagte Dierks. Die Geräte
wiesen einen pflegerischen Nutzen auf und entlasteten gleichzeitig
Pflegekräfte.

Ein weiteres Argument spreche für den Erstattungsanspruch, sagte
vzbv-Chef Klaus Müller: «Wenn digitale Pflegehelfer den Umzug in ein
Pflegeheim hinauszögern oder gar verhindern, bedeutet das eine
deutliche finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer
Angehörigen. Die Chance gilt es zu nutzen».