Bayer legt Berufung gegen drittes US-Glyphosat-Urteil ein

Whippany/Leverkusen (dpa) - Bayer hat wie angekündigt auch gegen das
dritte US-Gerichtsurteil im Glyphosat-Rechtskonflikt Berufung
eingelegt. Die Kläger hätten bei dem Prozess keine ausreichenden
Beweise dafür vorgelegt, dass ihr Krebs durch glyphosathaltige
Unkrautvernichter verursacht wurde, teilte der Agrarchemie- und
Pharmakonzern am Montag mit. Zudem wies Bayer erneut auf die
Unterstützung durch die US-Regierung und ihr Umweltamt EPA hin, die
Glyphosat weiterhin nicht als krebserregend einstuften.

Eine Geschworenenjury hatte Bayer im Mai 2019 zunächst zu
Schadenersatz- und Strafzahlungen von rund zwei Milliarden Dollar an
das an Krebs erkrankte Ehepaar Alberta und Alva Pilliod verurteilt,
später war der Betrag auf 86,7 Millionen reduziert worden. Bayer
hatte sich mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Kauf des
US-Saatgutriesen Monsanto 2018 große Rechtsrisiken wegen angeblicher
Krebsrisiken von dessen Unkrautvernichter Roundup ins Haus geholt.
Der Konzern war zuletzt mit über 42 700 US-Klägern konfrontiert.

Die ersten drei Prozesse hatte Bayer verloren und hohe
Schadenersatzurteile kassiert, allerdings will der Konzern die
Schuldsprüche in Berufungsverfahren aufheben lassen. Zeitgleich
laufen hinter den Kulissen auf Hochtouren Vergleichsgespräche unter
der Aufsicht des US-Staranwalts Ken Feinberg, der als Vermittler
zwischen Bayer und Klägern verpflichtet wurde. Alle weiteren
Verfahren bislang wurden vertagt, um den Streitparteien Zeit für
Verhandlungen zu verschaffen. Die meisten Analysten rechnen mit einem
milliardenschweren Vergleich.