Brustimplantate: EU-Gutachter macht keine Hoffnung auf Schadenersatz

Luxemburg (dpa) - Deutschen Frauen mit fehlerhaften Brustimplantaten
der Firma PIP aus Frankreich droht ein Rückschlag vor dem
Europäischen Gerichtshof. Der zuständige EuGH-Gutachter hält es für

zulässig, dass die französische Haftpflichtversicherung für Opfer in

Deutschland nicht zahlt. Das am Donnerstag vorgelegte Gutachten ist
kein Urteil. Häufig folgen die EU-Richter aber ihren Gutachtern
(Rechtssache C-581/18).

Geklagt hat eine deutsche Patientin, der 2006 fehlerhafte
Brustimplantate der Firma Poly Implant Prothèse SA, kurz PIP,
eingesetzt wurden. Die Implantate enthielten statt medizinischen
Silikons nicht zugelassenes Industriesilikon. Die Patientin versucht
vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Schadenersatz von der
französischen Haftpflichtversicherung der PIP einzuklagen.

Der Versicherer will nicht zahlen und beruft sich auf eine
Gebietsklausel im Vertrag mit dem Hersteller, die den Schutz auf in
Frankreich begründete Schäden beschränkt. Die Frankfurter Richter
wollen von den EU-Kollegen in Luxemburg wissen, ob dies mit dem
EU-Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
vereinbar ist.

Ja, sagt der zuständige Generalanwalt Michal Bobek in seinen
Schlussanträgen. Es gebe im heutigen EU-Recht keine Harmonisierung
der Versicherungspflichten für Medizinprodukte, die in einem anderen
EU-Staat verwendet würden. Es sei vielmehr Sache der Mitgliedstaaten,
die Versicherung für diese Fälle zu regeln - hier also die Aufgabe
Deutschlands. Frankreich habe das Recht, im eigenen Hoheitsgebiet ein
höheres Schutzniveau für Patientinnen einzuführen.