Corona: Mögliche Entlassung von Patienten rückt näher - alle stabil

Für Bayern gibt es bei den Coronavirus-Fällen gute Nachrichten: Es
gibt derzeit keine neuen Infektionen - und den Patienten geht es
weiter vergleichsweise gut. Der behandelnde Arzt in München warnt vor
Hysterie.

München (dpa/lby) - Für die ersten der zehn Corona-Patienten in den
Kliniken in München und im Landkreis Traunstein rückt die Chance auf
eine Entlassung näher. Womöglich noch diese Woche sollten die
Kriterien dafür bekannt gegeben werden, sagte Chefarzt Clemens
Wendtner von der Klinik für Infektiologie in der München Klinik
Schwabing am Mittwoch. Dort werden weiter sieben Infizierte isoliert
behandelt. Dass die ersten noch diese Woche die Klinik verlassen
können, sei aber unwahrscheinlich.

Die Entscheidung liege letztlich bei den Gesundheitsbehörden, betonte
Wendtner. Denn die Menschen seien nach dem Infektionsschutzgesetz
amtlich eingewiesen worden. «Wir sind derzeit in sehr enger
Abstimmung mit den Behörden.» In Bayern sei das Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und deutschlandweit das
Robert Koch-Institut (RKI) beteiligt. Bundesweit gibt es zwölf
Coronafälle.

Unterdessen laufen in München auch Beratungen, welche Vorkehrungen
bei der am 14. Februar beginnenden und international hochkarätig
besetzten Sicherheitskonfenenz zu treffen sind. «Wir sind mit
eingebunden in die Vorbereitungen», sagte ein Sprecher des
Gesundheitsministeriums. Bei der Spielwarenmesse in Nürnberg hatte es
unter anderem mehrsprachige Hinweise und zusätzliche Spender für
Desinfektionsmittel gegeben, einen Verdachtsfall gab es dort nicht.

Den sieben Patienten in Bayern in Schwabing wie auch dem Vater und
seinen beiden Kindern im Krankenhaus in Trostberg (Landkreis
Traunstein) geht es weiter den Umständen entsprechend gut. Sie seien
in einem «gesundheitlich stabilen Zustand», teilte das Ministerium
mit. Alle erwachsenen Patienten sind Mitarbeiter der Stockdorfer
Firma Webasto. Ein Mitarbeiter hatte sich dort bei einer chinesischen
Kollegin angesteckt, die inzwischen wieder in ihrer Heimat ist.

Wendtner berichtete, manche seiner Patienten hätten leichten
trockenen Husten, einer habe zudem leichtes Fieber. «Wir würden das
subsumieren unter leichten grippeähnlichen Symptomen.» Keiner der
Patienten müsse derzeit mit antiviralen Medikamenten behandelt werden
oder sei intensivstationsgefährdet. Für die Ärzte sei es eine
«routinemäßige Situation».

Wendtner warnte vor Hysterie, niemand müsse im Alltag Mundschutz
tragen. «Das bringt gar nichts», sagte der Mediziner auch mit Blick
auf die extrem niedrige Zahl von Infizierten in Deutschland. Dafür,
dass sich die Bevölkerung mit Mundschutz eindecken sollte, gibt es
keine wissenschaftliche Evidenz. Es ist eher so, dass die Vorräte für
Mundschutz schnell zu Neige gehen - und die Menschen, die ihn
brauchen, keinen zur Verfügung haben.» Dazu zählten die Helfer und
Ärzte, die mit Erkrankten zu tun haben. «Selbstverständlich tragen
wir einen Mundschutz, wenn wir zum Patienten gehen.»

Wendtner geht wie seine Kollegen von der Charité in Berlin und dem
Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr davon aus, dass Patienten
auch bei sehr schwachen Krankheitssymptomen ansteckend sein können.
Bei einigen der Patienten seien auch dann ansteckende Viren in
größerer Zahl auch im Nasen-Rachen-Raum nachweisbar gewesen.

Zudem sei festgestellt worden, dass das neuartige Coronavirus auch
über den Verdauungstrakt ausgeschieden werden kann. Bei allen
Betroffenen werde täglich die Virusbelastung gemessen, mit Abstrichen
an Mund und Rachen, im Sputum, aber auch in Urin, Stuhl und Blut.
Auch dort seien die Viren nachweisbar. Ob damit auch eine
Ansteckungsgefahr über Stuhl oder Urin bestehe, sei unklar, sagte
Wendtner. «Das können wir bisher noch nicht sagen. Auch das ist
Gegenstand derzeit laufender wissenschaftlicher Untersuchungen mit
unseren Kooperationspartner in Berlin und München.»

Die Konzentration der Viren in Körpersekreten werde bei der
Entscheidung über eine Entlassung eine wesentliche Rolle spielen.
«Die Kriterien für eine Entlassung basieren in der Virologie
grundsätzlich auf dem Nachweis der Viruslast», sagte Wendtner.
Strittig sei derzeit, ob allein der genetische Nachweis oder auch die
Vermehrungsfähigkeit des Virus gefordert werden sollte.