Mertin: Gesetzeslage zu Präimplantationsdiagnostik «ausgleichend»

Mainz (dpa/lrs) - Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert
Mertin hält die in Deutschland geltende Gesetzeslage zur
Präimplantationsdiagnostik (PID) für sinnvoll. Es sei letztlich eine
«ausgleichende Regelung» gefunden worden, sagte der FDP-Politiker der
Deutschen Presse-Agentur in Mainz. An der Mainzer Unimedizin sitzt
eines der wenigen auf PID spezialisierten Zentren im südwestdeutschen
Raum und das einzige in Rheinland-Pfalz und Hessen.

Bei der PID werden durch künstliche Befruchtung entstandene Embryonen
auf mögliche Gen-Variationen hin untersucht, die zu Krankheiten,
Behinderungen oder Fehlgeburten führen können - und zwar bevor der
Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt wird. Es kann auch geschaut
werden, ob Gendefekte der Grund für eine ausbleibende Schwangerschaft
sind. In Deutschland ist die PID zwar grundsätzlich verboten, seit
2014 aber bei Paaren mit problematischen Genanlagen oder
Vorerkrankungen zulässig. Vorher muss ein entsprechender Antrag von
einer Ethik-Kommission genehmigt werden.

«Es ist ein Fortschritt, dass eine Diagnostik unter diesen
Voraussetzungen möglich ist», findet Mertin. Zustande gekommen sei
die Gesetzeslage auch auf Initiative der Bioethik-Kommission
Rheinland-Pfalz hin. Die Kommission verfasste 1999 einen Bericht zur
Präimplantationsdiagnostik, Herausgeber war Justizminister Peter
Caeser (FDP), auf den noch im selben Jahr Mertin folgte. In der
abschließenden Stellungnahme des Berichts heißt es etwa, wegen der
zahlreichen, zum teil schwerwiegenden Argumente gegen diese
Untersuchungsmethode sollte der Gesetzgeber deren auf Sonderfälle
beschränken und die Voraussetzungen hierfür festlegen.