Acht Jahre Haft und Berufsverbot für Rostocker Arzt gefordert

Ein Neurochirurg in Rostock soll eine Frau aus reiner Gewinnsucht zu
einer überflüssigen Operation überredet haben. Der Eingriff ging
schief. Dafür soll er nun ins Gefängnis.

Rostock (dpa/mv) - Wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung
hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Rostock acht Jahre
Gefängnis und lebenslanges Berufsverbot für einen Rostocker
Neurochirurgen gefordert. Sie sah es am Montag als erwiesen an, dass
der 56-jährige Mediziner 2010 eine Patientin zu einer unnötigen
Hals-Operation überredet und diese zudem extrem fehlerhaft ausgeführt
hat. Der Arzt habe mit der Operation vor allem Geld verdienen wollen,
erklärte die Staatsanwaltschaft. Die inzwischen 47 Jahre alte Frau
aus der Nähe von Neubrandenburg ist seitdem dauerhaft krank und
berufsunfähig.

Die Patientin hatte sich 2010 an den Arzt gewandt, weil sie nach
einem Autounfall im Jahr 2003 immer noch an Halsbeschwerden litt.
Nach verschiedenen Untersuchungen riet der Mediziner ihr, zwei
Halswirbel operativ versteifen zu lassen, da möglicherweise von dem
Unfall eine unentdeckte Fraktur übriggeblieben sei.

Nach Ansicht von zwei medizinischen Gutachtern war diese Operation
nicht nötig. Zudem setzte der Angeklagte mehrere Schrauben, mit dem
ein Implantat befestigt wurde, an den falschen Stellen und teilweise
zu tief ein. Die Frau musste später zwei weitere Male operiert
werden, um die negativen Folgen des ersten Eingriffs zu lindern.

Der Arzt hatte die Vorwürfe während des Prozesses, der im April 2018
begonnen hatte, bestritten. Er stand dazu, dass die Operation
notwendig war und ordnungsgemäß von ihm erledigt wurde. Er
unterstellte der Patientin, die als Nebenklägerin am Prozess
beteiligt ist, aus Geltungssucht gegen ihn vorzugehen.

Wegen Abrechnungsbetrugs in Höhe von mehr als einer Million Euro
gegenüber den Krankenkassen war der Arzt bereits 2014 zu vier Jahren
und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Dieses Strafmaß wurde
zum Teil in der neuen Strafforderung der Staatsanwaltschaft
berücksichtigt. Die Nebenklägerin forderte neun Jahre und sechs
Monate Haft. Das Plädoyer der Verteidigung wird für den 9. Oktober,
das Urteil für den 18. Oktober erwartet.

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