«Akt der Vernichtung» - Lebenslange Haft für Attacke auf Schwangere
Das Landgericht Bad Kreuznach verhängt eine lebenslange
Freiheitsstrafe für einen Messerangriff auf eine Schwangere -
begangen vom Vater des getöteten Kindes. Das Opfer sitzt bei der
Verkündung dem Täter gegenüber.
Bad Kreuznach (dpa) - Er attackierte eine Schwangere in einer Bad
Kreuznacher Klinik, verletzte sie schwer und tötete das gemeinsame,
ungeborene Kind. Dafür wurde ein 25 Jahre alter Mann am Dienstag vom
Landgericht Bad Kreuznach zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
verurteilt. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Folkmar Broszukat
sah versuchten Mord, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie
den Vorwurf des Schwangerschaftsabbruchs als erfüllt an. Das Gericht
entschied zudem, dass der Afghane dem Opfer 70 000 Euro
Schmerzensgeld zahlen muss.
Die Tat ereignete sich im Januar dieses Jahres. Die ebenfalls 25
Jahre alte, aus Polen stammende, Frau war nach dem Messerangriff mit
einer Not-OP gerettet worden, das Kind war zunächst nach einem
Kaiserschnitt reanimiert worden, starb aber kurz darauf. Obwohl das
Opfer den Kontakt zum Täter schon einige Zeit lang abgebrochen hatte,
bekam der seinerzeit im südhessischen Biblis wohnende Angeklagte
heraus, dass sie im Bad Kreuznacher Krankenhaus St. Marienwörth lag.
Wie er das erfahren hat, habe nicht geklärt werden können, sagte
Richter Broszkuat. Das Opfer wohnte in einem Frauenhaus.
Am Tattag habe der Angeklagte die Frau nach einem Gespräch am
Krankenbett in den Arm genommen, auf die Stirn geküsst und dann «mit
unbedingtem Tötungswillen» zugestochen - mit «ruhigen, mechanischen
Stichen». Die ersten Stiche seien in den Bauch gegangen, mit einem
späteren sei fast das gesamte Gesicht der Frau zerschnitten worden.
Insgesamt erlitt das Opfer laut Gericht 26 Stich- und
Schnittverletzungen.
«Die Täterschaft des Angeklagten steht fest», bilanzierte Richter
Broszukat. Das Gericht sei auch überzeugt, dass er die Tat gedanklich
vorbereitet habe - für den Fall, dass die Frau eine Versöhnung
ausschlage. Begangen habe er letztlich einen regelrechten «Akt der
Vernichtung». Das Kind habe für den Angeklagten keinen
«eigenständigen Wert» gehabt, stellte Broszukat fest.
Mit dem Urteil folgte das Gericht den Strafforderungen der
Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Sie und die Verteidigung
hatten zuvor stundenlang plädiert - unter Ausschluss der
Öffentlichkeit, weil in dem Verfahren zuvor die Vernehmung des Opfers
ebenfalls nicht-öffentlich gewesen war. Die Verteidigung hatte sich
im Plädoyer für eine zeitlich befristete Freiheitsstrafe
ausgesprochen, ohne eine genaue Länge zu nennen und sah - anders als
Anklage und Nebenklage - keinen versuchten Mord.
Das Opfer verfolgte einen Großteil des Prozesses und auch den
Abschlusstag im Gerichtssaal, mehrfach schüttelten die Frau
Weinkrämpfe. Der Angeklagte selbst ließ sich während des gesamten
Verfahrens nicht zur Sache ein. Mit Blick darauf sagte der
Vorsitzende Richter noch vor der Urteilsbegründung, das Schweigen in
einer Hauptverhandlung sei ein wichtiges Grundrecht - auch wenn das
bei Prozessbeobachtern für Unmut sorge. Es stehe einem Gericht aber
nicht zu, über Hintergründe eines solchen Schweigens zu spekulieren.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte
Revision an.
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