Tod von sechsjähriger Leonie - Mord-Prozess gegen Stiefvater beginnt Von Winfried Wagner, dpa

Im Januar finden Retter eine Sechsjährige tot in einer Wohnung in
Torgelow. Der Stiefvater hatte die Helfer geholt. Das Kind sei
angeblich eine Treppe hinuntergefallen. Doch Experten kamen Zweifel:
Nun kommt der Stiefvater wegen Mordes durch Unterlassen vor Gericht.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Knapp neun Monate nach dem Tod der
sechsjährigen Leonie aus Torgelow (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
beginnt am Dienstag in Neubrandenburg der Prozess gegen den
Stiefvater des Mädchens. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen
Mann Mord durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen in
sieben Fällen vor, wie ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg
der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Beschuldigte soll Leonie und
ihren kleinen Bruder mehrfach schwer misshandelt haben. Die
Sechsjährige soll infolge der Verletzungen gestorben sein. Sie war am
12. Januar tot in der Wohnung der Familie gefunden worden.

Die Schwurgerichtskammer hat 13 Verhandlungstage bis Ende November
anberaumt. Sie will etwa 40 Zeugen hören. Da der Beschuldigte bisher
die Misshandlungen bestreitet, wird mit einem Indizienprozess
gerechnet. Der Beschuldigte lebte damals mit der Mutter der beiden
Kinder und einem gemeinsamen Baby in dem Haus in Torgelow. Laut
Staatsanwaltschaft gab er an, das Mädchen sei eine Treppe in der
Wohnung hinuntergestürzt und daran gestorben. Gutachter kamen nach
Angaben der Ankläger aber zu dem Schluss, dass das nicht zu dem
vorgefundenen Verletzungsbild der Stieftochter passt.

Demnach soll der 28-Jährige dem Mädchen an dem Tag «mittels stumpfer

Gewalt» Kopfverletzungen zugefügt haben, die zu Gehirnblutungen
führten. Danach habe sich der Gesundheitszustand des Mädchens stark
verschlechtert, aber der Mann habe - auch um seine Taten zu
vertuschen - nicht rechtzeitig den Rettungsdienst geholt.

Da es außer der Mutter der Kinder keine direkten Zeugen des Vorfalls
gibt, sollen unter anderem vier Gutachter vor Gericht bei der
Aufklärung helfen. So gibt es einen psychiatrischen Sachverständigen
und einen Experten für Toxikologie. Dazu wird ein Gerichtsmediziner,
der bei der Obduktion der Getöteten dabei war, berichten. Ein
weiterer Gerichtsmediziner soll dann das Verletzungsbild des Mädchens
und des Jungen mit anderen Fällen vergleichen und beurteilen.

Der Fall erregte viel Aufsehen, weil der Beschuldigte wenige Tage
nach dem Fund der Toten bei einer Vernehmung in Pasewalk aus einem
Polizeigebäude fliehen konnte. Dort war er mit weiteren Angehörigen
vorgeladen worden. Der Mann war aber nach einer Woche wieder gefasst
worden. Gegen die Mutter der Kinder wird ebenfalls noch ermittelt.
Sie soll vor Gericht als Zeugin aussagen, aber erst zu einem späteren
Termin. Der Vater des getöteten Mädchens tritt als Nebenkläger auf.

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