Länder fordern Änderungen bei Masern-Impfpflicht

Berlin (dpa) - Die Bundesländer fordern bei der geplanten
Masern-Impfpflicht noch Änderungen. Im Bundesrat bemängelten sie in
einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme unter anderem, dass
Personen, die keine Impfung nachweisen können, künftig die Aufnahme
in Gemeinschaftseinrichtungen verwehrt werden kann. Hierdurch würde
der Zugang zu Bildungseinrichtungen und die damit einhergehende
Förderung von Chancengleichheit konterkariert, hieß es. Der Bundesrat
lehnt es außerdem ab, dass Kita-Leitungen mit Bußgeldern belegt
werden können, wenn ihre Einrichtung trotz Impfpflicht ungeimpfte
Kinder aufnimmt.

Das Bundeskabinett hatte das Gesetz zur Masernimpfpflicht im Juli auf
den Weg gebracht. Der Bundestag muss noch zustimmen. Der Bundesrat
kann zwar Einwände erheben, zustimmungspflichtig ist das Gesetz nach
Angaben des Bundesgesundheitsministeriums in der Länderkammer aber
nicht.

Ab März 2020 sollen Eltern den Plänen zufolge vor der Aufnahme ihrer
Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen müssen, dass diese geimpft
sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal

in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen,
wie Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis z
u
2500 Euro.