BGH: Schadenersatz nach Silikonskandal ist schwieriger Fall

Karlsruhe (dpa) - Keine schnelle Entscheidung über Schadenersatz im
Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon: Der
Revisionsprozess zwischen der AOK Bayern und dem TÜV Rheinland ist
nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) ein schwieriger Fall. Daher
werde möglicherweise ein zweiter Senat hinzugezogen, sagte der
Vorsitzende Richter des zuständigen VII. Zivilsenats, Rüdiger Pamp,
in der Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe. «Es ist eine
schwierige Entscheidung, die viele Aspekte in den Blick nehmen muss.»

Die Krankenkasse hatte für 26 Frauen Operationskosten erstattet, die
reißanfällige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly
Implant Prothèse (PIP) austauschen ließen. PIP hatte bis 2010
jahrelang Implantate mit für diese Zwecke nicht zugelassenem
Industriesilikon verkauft. Das Unternehmen meldete 2011 Insolvenz an
und wurde liquidiert. Der TÜV Rheinland hatte Qualitätssicherung und
Dokumentation des Unternehmens geprüft, damit PIP das CE-Kennzeichen
anbringen konnte, das Voraussetzung für den Einsatz von
Medizinprodukten in Deutschland ist. Bei der Klage geht es um mehr
als 50 000 Euro. (Az. VII ZR 151/18).