Kundeninfo oder Markenmissbrauch? Streit um «Öko-Test»-Label vor BGH

Roter Helm, blauer Helm - spielt es eine Rolle, in welcher Farbe ein
Produkt getestet wurde? Oh ja, sagt die Zeitschrift «Öko-Test» - und

hofft auf ein Machtwort des BGH.

Karlsruhe (dpa) - Wann dürfen Händler mit dem «Öko-Test»-Label
werben? Mit dieser Frage befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am
Donnerstag (von 10.00 Uhr an) zum zweiten Mal. Verhandelt werden drei
Fälle, in denen die Zeitschrift «Öko-Test» die Versandhändler Ott
o
(Hamburg) und Baur (Burgkunstadt/Oberfranken) sowie den
niederländischen Discounter Matratzen Concord verklagt hat. Das
Magazin will nicht, dass mit dem «Öko-Test»-Label geworben wird, wenn

die abgebildete Ware nicht getestet wurde.

Selbst wenn die Produkte nur in Farbe oder Größe von den tatsächlich

geprüften abweichen, sieht «Öko-Test» sein Markenrecht verletzt. Da
s
Magazin spricht von einem «wachsenden Label-Missbrauch» und hofft,
dass der BGH dem einen Riegel vorschiebt.

In Karlsruhe geht es um Babyprodukte, Lattenroste, Fahrradhelme und
Kopfkissen. Ob das oberste deutsche Zivilgericht noch am Donnerstag
entscheidet, gibt es nach der Verhandlung bekannt (I ZR 173/16,
174/16 und 117/17).

Über zwei Fälle hatten die Karlsruher Richter bereits im Januar 2018
verhandelt, diese aber bis zu einer Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt. Im April dieses Jahres deuteten die
EU-Richter in ihrer Entscheidung bei einem ähnlichen Verfahren aus
Düsseldorf nun an, dass das «Öko-Test»-Label aufgrund seiner
Bekanntheit einen erweiterten Schutz genießen könnte. Ob das Label in
dem Fall - hier ging es um Zahnpasta - missbraucht wurde, muss das
Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf prüfen.

«Öko-Test» hat in den BGH-Fällen auf Unterlassung geklagt und in de
n
Vorinstanzen Recht bekommen. Dagegen haben die Händler Revision beim
BGH eingelegt. Sie weisen eine missbräuchliche Markenausnutzung
zurück. Man habe lediglich Verbraucher informieren wollen. «Das kann
nicht unredlich sein», sagte ihr Anwalt bei der ersten
BGH-Verhandlung. Der Kläger-Anwalt hatte den Händlern hingegen
vorgeworfen, sich des guten Rufs der Marke «Öko-Test» zu bedienen,
ohne eine eigene wirtschaftliche Leistung dafür zu erbringen.