Entscheidung über Bluttests vor der Geburt auf Kassenkosten

Berlin (dpa) - Das oberste Entscheidungsgremium des Gesundheitswesens
will am Donnerstag festlegen, ob gesetzliche Krankenkassen künftig
Bluttests vor der Geburt auf ein Down-Syndrom des Kindes bezahlen.
Dabei geht es ausdrücklich um Frauen mit Risikoschwangerschaften und
keinen generellen Anspruch. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von
Ärzten, Kassen und Kliniken hatte schon erklärt, eine Anerkennung als
mögliche Kassenleistung sei im Einzelfall als medizinisch begründet
anzusehen. Die genaue Regelung soll nun beschlossen werden. In Kraft
treten könnte sie dann aber voraussichtlich erst im Herbst 2020.

Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten,
mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom
auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit
mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits
Kassenleistung sind. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder
Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach
vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche
Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und
sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.

Mit ethischen Fragen solcher Tests befasst sich auch der Bundestag.
In einer offenen Debatte wurde im April breite Unterstützung für die
Anerkennung als Kassenleistung deutlich. Mehrere Abgeordnete warnten
aber vor wachsendem Druck auf Eltern, der auch zu mehr Abtreibungen
führen würde.