AOK Bayern streitet vor BGH nach Silikonskandal mit TÜV Rheinland

Karlsruhe (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate
aus Industrie-Silikon fordert die AOK Bayern Schadenersatz vom TÜV
Rheinland. Der Fall wird am Donnerstag (9.00 Uhr) beim
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Die Krankenkasse
hatte für 26 Frauen Operationskosten erstattet, die reißanfällige
Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse
(PIP) austauschen ließen.

Der TÜV Rheinland hatte Qualitätssicherung und Dokumentation des
Unternehmens geprüft, damit das CE-Kennzeichen angebracht werden
konnte, das Voraussetzung für den Einsatz von Medizinprodukten in
Deutschland ist. Bei der Klage geht es um mehr als 50 000 Euro. Ein
Urteil kann am Donnerstag oder zu einem späteren Zeitpunkt fallen.
(Az. VII ZR 151/18)

2017 hatte der BGH Schmerzensgeldforderung einer Patientin gegen den
TÜV Rheinland abgewiesen. Dem TÜV seien keine Versäumnisse
vorzuwerfen, entschied der zuständige Senat damals. PIP hatte bis zum
Auffliegen des großangelegten Betrugs 2010 die meisten hergestellten
Implantate mit nicht für diese Zwecke zugelassenem Industrie-Silikon
gefüllt. Allein in Deutschland waren weit mehr als 5000 Frauen davon
betroffen. Sie bekamen die Empfehlung, sich die reißanfälligen und
teilweise undichten Implantate zur Sicherheit entfernen zu lassen.