Rostocker Prostituierten-Prozess: Verteidiger will fünf Jahre Haft

Er soll eine Prostituierte niedergestochen und eine andere bis zur
Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Dafür muss ein 28-Jähriger in Rostock

mit einer hohen Haftstrafe rechnen. Er selbst hatte die Polizei
angerufen und erklärt, er sei gerade dabei, eine Frau zu ermorden.

Rostock (dpa/mv) - Im Rostocker Prozess um brutale Übergriffe auf
zwei Prostituierte hat der Verteidiger des 28 Jahre alten Angeklagten
eine Haftstrafe von fünf Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung
gefordert. Sein Mandant habe den beiden Frauen Leid zufügen, sie aber
nicht töten wollen, sagte er am Mittwoch im Landgericht. Auch die
Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer in der vergangenen Woche
den ursprünglichen Vorwurf des versuchten Totschlags fallen gelassen
und sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen gefährlicher
Körperverletzung sowie zusätzlich die Sicherungsverwahrung beantragt.

Der Rechtsanwalt des einen Opfers hingegen verlangte vom Gericht eine
Verurteilung wegen versuchten Mordes, ohne ein konkretes Strafmaß zu
nennen. Ein Psychiater hatte dem Angeklagten eine sexuelle
sadistische Störung attestiert, die er bis zu den Taten unter
Kontrolle gehalten habe. Er sei uneingeschränkt schuldfähig.

Der 28-Jährige hatte während des Prozesses gestanden, im Oktober 2018
eine 33-jährige und im Januar 2019 eine 40-jährige Frau, die er über

ein Erotik-Portal im Internet zu sich nach Hause eingeladen hatte,
gewürgt beziehungsweise mit einem Messer verletzt zu haben. An
Details könne er sich nicht erinnern, behauptete er. Im ersten Fall
konnte das Opfer schwer verletzt fliehen und ihn anzeigen. Der Mann
wurde jedoch nicht festgenommen. Drei Monate später würgte er das
zweite Opfer bis zur Bewusstlosigkeit. Er selbst informierte über den
Notruf die Polizei und sagte, er sei gerade dabei, eine Frau zu
ermorden.

In seinem sogenannten letzten Wort im Prozess bereute der Angeklagte
seine Taten. Er hoffe, die beiden Frauen würden irgendwann wieder ein
normales Leben führen können, sagte er. Das Urteil soll am kommenden
Montag verkündet werden.