Organspendeskandal - Muss freigesprochener Arzt entschädigt werden?

Braunschweig (dpa) - Steht dem im Göttinger Transplantationsskandal
freigesprochenen Arzt Schadenersatz in Millionenhöhe zu? In dem
Zivilverfahren dazu will das Landgericht Braunschweig am Freitag
(10.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden. Der Mediziner verlangt gut
1,2 Millionen Euro vom Land Niedersachsen etwa als Ausgleich für
seinen Verdienstausfall. Der 51-Jährige begründet die Summe auch
damit, dass er wegen der knapp einjährigen U-Haft eine gut dotierte
Stelle in Jordanien nicht habe antreten können. Ein Vertreter des
Landes ließ durchblicken, starke Zweifel daran zu haben, dass der
Chirurg in Jordanien 50 000 Dollar pro Monat bekommen hätte.

Der frühere Leiter der Transplantationschirurgie an der Göttinger
Universitätsmedizin war im Mai 2015 nach 64 Prozesstagen am
Landgericht Göttingen vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags
und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen
worden. Die Richter bescheinigten ihm zwar verwerfliche
Manipulationen medizinischer Daten, die eine schnellere Zuteilung von
Organen für seine Patienten bewirkt hätten. Wegen der damaligen
Rechtslage sah das Gericht aber keine Strafbarkeit. Der
Bundesgerichtshof schloss sich dieser Auffassung an.