Mindestbesetzung mit Pflegern für weitere Krankenhaus-Stationen

Die Personalnot in der Pflege macht auch Kliniken zu schaffen. Doch
um wie viele Patienten können sich Mitarbeiter überhaupt kümmern? Die

Regierung will Untergrenzen ausweiten - unumstritten ist das nicht.

Berlin (dpa) - Klinik-Patienten sollen künftig in weiteren wichtigen
Abteilungen auf eine feste Mindestbesetzung mit Pflegekräften zählen
können. Dafür sollen zum 1. Januar 2020 verpflichtende Untergrenzen
auch für Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation
und in Spezialstationen für Schlaganfall-Patienten («Stroke Unit»)
kommen. Das sieht ein Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) vor. Er legt die Vorgaben erneut direkt fest, nachdem
Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Kliniken gescheitert waren.

«Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus
ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation
der Beschäftigten unabdingbar», heißt es in dem Entwurf, der der
Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Zahl der Pfleger habe zwar
deutlich zugenommen, dies habe aber mit dem wachsenden Bedarf nicht
Schritt halten können. Zuerst berichteten die «Frankfurter Allgemeine
Zeitung» und das «Deutsche Ärzteblatt» darüber.

Die Untergrenzen sollen für Bereiche der Krankenhäuser gelten, in
denen Patienten besonders auf Pflege angewiesen sind. Bereits seit
diesem Jahr gelten solche Vorgaben für Intensivstationen sowie
Abteilungen für Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie.

Konkret soll die neue Verordnung zum Beispiel vorschreiben, dass in
Intensivstationen in der Tagschicht eine Pflegekraft für höchstens
2,5 Patienten da sein darf, nachts für 3,5 Patienten. Ab 1. Januar
2021 soll sich tagsüber eine Pflegekraft um höchstens zwei Patienten
kümmern, nachts um maximal drei. Dabei gilt in der Regel die Zeit von
6.00 Uhr bis 22.00 Uhr als Tagschicht.

In der Neurologie für die Behandlung von Nerven-Erkrankungen soll ab
1. Januar 2020 tagsüber eine Pflegekraft für höchstens zehn Patienten

da sein, nachts für bis zu 20 Patienten. In der Herzchirurgie soll
sich tagsüber eine Pflegekraft um bis zu sieben Patienten kümmern,
nachts um 15 Patienten. Geregelt wird auch, dass überwiegend höher
qualifizierte Fachkräfte präsent sein müssen. Der Anteil von
Hilfskräften darf in Intensivstationen vorerst noch bis zu acht
Prozent betragen - ab 2020 dürfen es nur noch Fachkräfte sein.

Die Vorgaben sind Teil von Bemühungen, auf die Personalnot in der
Pflege zu reagieren. Daran wird aber auch Kritik laut - wenn nicht
genügend Pflegekräfte rekrutiert werden können. Nach einer Umfrage
der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) mussten 37 Prozent der
Kliniken schon Betten auf Intensivstationen unbesetzt lassen, um die
Grenzen einhalten zu können. Die DKG warnte vor Einschränkungen bei
der Versorgung besonders bei der flächendeckenden Notfallversorgung.