Untergrenzen für Pflegekräfte in Kliniken werden erweitert
Berlin (dpa) - Für Krankenhäuser in Deutschland kommen erweiterte
Vorgaben für die Mindestbesetzung mit Pflegepersonal. Ab 1. Januar
2020 sollen für zusätzliche Stationen Untergrenzen greifen, wie ein
Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vorsieht. Dies
betrifft Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Frührehabilitation
sowie Spezialstationen mit Schlaganfalleinheiten («Stroke Unit»).
Ziel sei die Sicherung des Patientenschutzes und der Qualität der
pflegerischen Versorgung, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichteten die «Frankfurter
Allgemeine Zeitung» und das «Ärzteblatt» darüber. Verpflichtende
Untergrenzen gibt es bereits für Intensivstationen sowie Abteilungen
für Kardiologie, Geriatrie und Unfallchirurgie.
Konkret schreibt die Verordnung vor, für wie viele Patienten eine
Pflegekraft in Tages- und Nachtschichten da sein muss. Das
Ministerium legt die Untergrenzen erneut direkt fest, nachdem
Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen darüber
gescheitert waren.
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