Änderungen zum 1. September: Mehr Geld für Ärzte und Asylbewerber
Berlin (dpa) - Im August wurde das deutsche Ausländerrecht
verschärft. Mehrere Gesetze traten im Laufe des Monats in Kraft, die
etwa die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern erleichtern oder
den Entzug der Staatsbürgerschaft von IS-Kämpfern ermöglichen. Zum 1.
September treten nun finanzielle Verbesserungen für Asylbewerber in
Kraft. Zudem gibt es zusätzliches Geld für Ärzte, die Patienten rasch
mit Terminen versorgen. Die Änderungen im Überblick:
ASYL: Weil die Lebenshaltungskosten gestiegen sind, werden erstmals
seit drei Jahren die finanziellen Leitungen für Asylbewerber
angehoben - wenn auch nicht für alle. Alleinstehende Erwachsene etwa
erhalten statt 135 Euro künftig 150 Euro im Monat. Flüchtlinge in
Sammelunterkünften werden nun allerdings so behandelt, als lebten sie
in einer Partnerschaft. Für sie gilt damit der niedrigere Regelsatz
von dann 136 Euro pro Monat. Durch diese Neuerung sollen die Kosten
für den Steuerzahler in der Summe unverändert bleiben.
GESUNDHEIT I: Um Kassenpatienten schneller zu einem Arzttermin zu
verhelfen, gibt es neue finanzielle Anreize für Mediziner. So bekommt
ein Hausarzt 10 Euro extra, wenn er bei der Überweisung gleich dafür
sorgt, dass man einen dringenden Termin beim Facharzt bekommt.
Bestimmte Fachärzte - wie Augenärzte, Frauenärzte und
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte - werden dazu verpflichtet, pro Woche
mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunde ohne feste Termine
anzubieten. Sie erhalten dafür ebenfalls eine spezielle Vergütung.
GESUNDHEIT II: Die medikamentöse Prophylaxe gegen den Aidserreger HIV
wird künftig von allen gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die neue,
vorbeugende Arzneimittel-Therapie kann nach Angaben der
DAK-Gesundheit eine HIV-Infektion mit 96-prozentiger Sicherheit
verhindern. Experten hoffen darauf, dass «PrEP»
(Prä-Expositions-Prophylaxe) die Zahl der Neuansteckungen deutlich
senkt. Allein im vergangenen Jahr haben sich in Deutschland etwa 2900
Menschen mit dem HI-Virus infiziert.
SICHERHEIT: Wer Schusswaffen in einen anderen EU-Staat transportieren
möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Die EU-Verordnung, die
Anfang September in Kraft tritt, erfordert in solchen Fällen jedoch
einen stärkeren Datenaustausch zwischen den Mitgliedsländern. Bisher
musste etwa die Bundesrepublik nur die Genehmigung weitergeben, mit
der sie den Transport einer Waffe von Deutschland in ein anderes Land
erlaubt. Künftig muss sie zusätzlich die Genehmigung zur Einfuhr
einer Waffe nach Deutschland mit den anderen Staaten austauschen.
Dadurch soll die Fälschung solcher Dokumente erschwert werden.
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