Gericht lehnt Verfahren gegen Klinik-Mitarbeiter trotz Anklage ab

Lübeck (dpa/lno) - Der Tod eines 33 Jahre alten Psychiatriepatienten
im Universitätsklinikum Lübeck vor knapp zwei Jahren wird nicht vor
Gericht verhandelt. Das Landgericht Lübeck habe die Eröffnung des
Hauptverfahrens abgelehnt, sagte ein Sprecher des Landgerichts am
Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende Mai Anklage gegen zwei
Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes, drei Pflegekräfte, zwei
Ärztinnen und fünf Polizeibeamte wegen Körperverletzung mit
Todesfolge erhoben. Die Richter seien zu dem Ergebnis gekommen, dass
nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens eine Verurteilung für
keinen der Angeklagten wahrscheinlich sei, sagte ein
Gerichtssprecher. Zuvor hatten regionale Medien darüber berichtet.

Die Angeklagten hatten laut Anklage im August 2017 einen hochgradig
aggressiven Patienten auf dem Krankenbett fixiert, um ihn behandeln
zu können. Dabei soll ein Mitarbeiter eines privaten
Sicherheitsdienstes auch ein Kopfkissen eingesetzt haben. Durch die
Fixierung soll der Patient einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten
haben. Er konnte zunächst wiederbelebt werden, starb aber einige
Wochen später an einem Hirnschaden, den er durch die
Sauerstoffunterversorgung erlitten hatte.

Der erheblich verwirrte Patient war zuvor von Polizisten in Gewahrsam
genommen und in die Klinik gebracht worden. Nach Angaben des Gerichts
hätten rechtsmedizinische Gutachten ergeben, dass es bei dem
33-Jährigen auf Grund seines Gesundheitszustandes möglicherweise auch
ohne den Einsatz des Kopfkissens zu einem Herz-Kreislaus-Stillstand
gekommen wäre.