Mehrkosten übernehmen Kassenpatienten oft für Hörgeräte

Berlin (dpa) - Den Großteil medizinischer Hilfsmittel wie Sehhilfen,
Hörgeräte und Prothesen bekommen gesetzlich Versicherte nach Daten
der Kassen ohne Mehrkosten. Für eine Zuzahlung aus eigener Tasche
entschieden sich Kassenpatienten aber in 18 Prozent der Fälle - im
Schnitt betrug sie 118 Euro, wie der Spitzenverband der gesetzlichen
Krankenversicherungen (GKV) am Dienstag mitteilte. Am häufigsten mit
Mehrkosten verbunden sind demnach Einlagen und Hörgeräte.

Insgesamt wurden für einen erstmals vorgelegten GKV-Bericht
Mehrkosten von 303 Millionen Euro aus dem zweiten Halbjahr 2018
berücksichtigt - bei Ausgaben der Kassen von rund 3,7 Milliarden
Euro. Zwei Drittel der Mehrkosten (knapp 200 Millionen Euro)
entfielen dabei allein auf Hörgeräte. Hierbei kam es fast bei der
Hälfte (48 Prozent) der Versorgungen zu Mehrkosten. Im Schnitt lagen
sie bei Geräten für beide Ohren bei rund 1200 Euro.

Auch bei Schuheinlagen fielen in jedem zweiten Fall (49 Prozent)
Mehrkosten an - im Schnitt 35 Euro. Bei Kompressionsstrümpfen und
ähnlichen Hilfsmitteln entschieden sich Patienten in knapp 30 Prozent
der Fälle für Zahlungen aus eigener Tasche, die bei durchschnittlich
23 Euro lagen. Bei Brillengläsern und Kontaktlinsen kam es in
23 Prozent der Fälle zu Mehrkosten von im Schnitt 153 Euro.

Bei Hilfsmitteln gegen Inkontinenz wie speziellen Windeln wurden in
16 Prozent der Fälle Mehrkosten erfasst, im Schnitt 72 Euro. Bei
Gehhilfen wie Stöcken oder Rollatoren kam es demnach in acht Prozent
der Fälle zu Mehrkosten von im Schnitt 130 Euro.

Entscheidungen für oder gegen Mehrkosten sollten bewusst gefällt
werden, sagte GKV-Vize Gernot Kiefer. Daher sei eine umfassende
Beratung erforderlich. Er ermunterte Versicherte, sich auch selbst
stärker zu informieren.

Bei Mehrkosten handelt es sich laut GKV um Zahlungen, für die sich
Versicherte selbst entscheiden - etwa wegen spezieller Eigenschaften
oder Funktionen. Davon zu unterscheiden sind gesetzlich festgelegte
Zuzahlungen für Hilfsmittel, die mindestens fünf Euro und höchstens
zehn Euro betragen.