Prozess um versuchten Mord: Opfer nennt Angeklagten einen Täter Von Winfried Wagner, dpa

In Neubrandenburg wird Mitte 2018 ein Syrer lebensgefährlich verletzt
und beraubt. Das Opfer identifiziert im Prozess den Angeklagten. Eine
Verurteilung wegen versuchten Mordes bleibt unklar.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Im Prozess um einen versuchten Mord an
einem Mann aus Syrien in Neubrandenburg hat das Opfer den Angeklagten
als Täter identifiziert. «Ja, das war der Mann, der mich geschlagen
hat», sagte der 64-Jährige am Freitag am Landgericht Neubrandenburg
zu dem nach eigenen Angaben 33 Jahre alten Angeklagten, einem
Asylbewerber aus Mauretanien. Da sich der Syrer aber ansonsten in
mehrere Widersprüche verstrickte, ließ das Gericht offen, ob die
Verhandlung weiter unter der bisherigen Anklage - sie umfasst
versuchten Mord, Körperverletzung und schweren Raub - weiterlaufen
wird.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, den älteren
Bekannten am 1. Juli 2018 in Neubrandenburg in dessen Wohnung mit
einem Holzknüppel und einer Espressomaschine niedergeschlagen und ihn
dann beraubt zu haben. Der Angeklagte, der in Frankreich festgenommen
und nach Deutschland ausgeliefert worden war, hat die Tat bestritten.
Er sei damals in Schwerin und nicht in Neubrandenburg gewesen, hatte
er gesagt, das aber vor Gericht nicht näher belegt und Fragen zu
seinem Verhältnis zu dem Geschädigten nicht beantwortet.

Laut Anklage soll der ungelernte Gelegenheitsarbeiter damals aus
Habgier und heimtückisch gehandelt haben. Unstrittig sei, dass das
Opfer sehr schwer verletzt wurde, sagte Richter Jochen Unterlöhner.
Ein Arzt schilderte, dass der Mann so schwere Kopfwunden hatte, dass
nach mehreren Tagen Klinikaufenthalt rund 200 Fäden entfernt werden
mussten. Bei der Tatschilderung tauchten laut Gericht aber
Widersprüche auf. Während in der Anklage von etlichen Schlägen die
Rede war, konnte sich das Opfer nur an einen Schlag von hinten
erinnern.

Nachdem der Schläger nach der Attacke am 1. Juli geflohen war, blieb
unklar, wie lange die Wohnung offen stand und ob nicht noch jemand
anders in der Wohnung war und somit Geld gestohlen haben könnte,
erläuterte der Richter. Die Wohnung des Opfers soll Treffpunkt für
Zuwanderer gewesen sein, wobei er mehreren von ihnen kleinere Summen
Geld geliehen haben soll, auch dem Angeklagten. Der Geschädigte
beklagte den Verlust von rund 500 Euro, einer Halskette und eines
Smartphones.

Der Syrer überlebte, weil ihn Nachbarn rechtzeitig im Flur fanden und
er notoperiert werden konnte. Er leide aber heute noch an
Schwindelgefühlen und könne sich nach dem Vorfall nicht richtig
konzentrieren, sagte der 64-Jährige. Der Angeklagte lebt seit 2015 in
Deutschland, war aber immer wieder zu seiner Frau nach Frankreich
gefahren, wie er sagte. Nach dem Vorfall war er mit europäischem
Haftbefehl gesucht und in Frankreich festgenommen worden.

Der Prozess wurde am Nachmittag mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Mit
einem Urteil wird bisher frühestens am 25. Juni gerechnet.

 

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