Kindergeld & Co.: Was Eltern in Deutschland zusteht

Berlin (dpa) - Staatliche Leistungen für Kinder gibt es viele in
Deutschland - vom Kindergeld bis zum Kinderzuschlag. Den Überblick zu
behalten, ist nicht einfach:

KINDERGELD UND KINDERFREIBETRÄGE

Eltern bekommen auf Antrag monatlich mindestens 194 Euro Kindergeld
vom Staat (ab 1. Juli 204 Euro) - und zwar so lange, bis die Kinder
18 sind oder bis sie ihre Ausbildung beendet haben, maximal aber bis
25 Jahre. Wer viel verdient, für den lohnt sich eher der
Kinderfreibetrag (7620 Euro pro Kind). Der Betrag wird vom zu
versteuernden Einkommen abgezogen, so vermindert sich die zu zahlende
Steuer. Der Computer im Finanzamt macht bei der Steuererklärung eine
automatische sogenannte Günstigerprüfung und entscheidet, ob sich das
Kindergeld oder der Freibetrag für die Eltern mehr rechnet.

ELTERNGELD

Elterngeld bekommen Mütter und Väter, wenn sie nach der Geburt des
Kindes erst einmal gar nicht oder nur noch wenig arbeiten wollen. Der
Staat unterstützt das mit mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro
im Monat - abhängig vom Netto-Verdienst, das der zu Hause bleibende
Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Das Elterngeld wird
maximal 14 Monate lang gezahlt, wenn sich beide an der Betreuung
beteiligen. Die Zahlungsdauer kann auch weiter gestreckt werden
(ElterngeldPlus). Dafür sind die monatlichen Zahlungen dann kleiner.

KINDERZUSCHLAG

Kinderzuschlag zahlt der Staat auf Antrag an Familien, deren
Einkommen zwar niedrig ist, aber über Hartz-IV-Niveau liegt. Maximal
170 Euro pro Kind (ab 1. Juli 185 Euro) und Monat gibt es. Der Betrag
wird gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen.

KINDERREGELSATZ

Der Hartz-IV-Satz für Kinder und Jugendliche. Der Staat zahlt für den
Nachwuchs, der in Hartz-IV-Familien lebt, pro Person monatlich
zwischen 245 Euro (für die Kleinsten) und 339 Euro (für junge
Erwachsene bis 25, die keine Arbeit haben und noch zu Hause leben).

BILDUNGS- UND TEILHABEPAKET

Diese Leistung ist ebenfalls für Kinder und Jugendliche aus
Geringverdiener- und Hartz-IV-Familien gedacht - sowie für Kinder aus
Familien, die anerkannte Asylbewerber sind. Über das sogenannte
Bildungs- und Teilhabepaket gibt es finanzielle Unterstützung für
Tagesausflüge, das Mittagessen in Schule oder Kita, für
Musikunterricht oder Beiträge zum Sportverein. Wie Familien an diese
Leistungen kommen, ist in den Kommunen unterschiedlich geregelt.

MUTTERSCHAFTSGELD

Werdende Mütter, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind,
bekommen ab 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (innerhalb der
sogenannten Mutterschaftsfristen) Mutterschaftsgeld. Das Geld ist so
hoch wie der durchschnittliche Nettolohn der letzten drei Monate vor
Beginn des Mutterschutzes.

WEITERE STEUERLICHE FÖRDERUNG

Familien mit Kindern werden vom Staat außerdem durch verschiedene
Steuererleichterungen gefördert. Das muss aber in der Steuererklärung
auch geltend gemacht werden. So können Kita-Beiträge und andere
Kinderbetreuungskosten sowie Kosten für die Krankenversicherung der
Kinder angegeben werden, um Steuern zu sparen.

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