Sieben auf einen Streich - Was bringt das Migrationspaket? Von Anne-Beatrice Clasmann, dpa

Union und SPD wollen die Migration nach Deutschland «steuern und
begrenzen». Umfragen zeigen: Das will auch die Mehrheit der
Bevölkerung. Doch wird das mit dem neuen Gesetzespaket gelingen? Und
was bleibt übrig vom Recht auf Asyl?

Berlin (dpa) - Der Bundestag hat an einem Tag sieben Gesetze zu
Migration und Asyl verabschiedet. Das zeigt, dass in diesem Bereich
aus Sicht von Union und SPD immer noch viel zu regeln ist. Die
wichtigsten Fragen und Antworten zu den Reformen:

Was ändert sich für Asylbewerber?

Einige von ihnen erhalten etwas mehr Geld, weil die
Lebenshaltungskosten seit der letzten Anpassung gestiegen sind.
Alleinstehende oder Alleinerziehende sollen künftig statt 135 Euro
pro Monat 150 Euro erhalten. Die Anhebung soll in der Summe aber ohne
zusätzliche Kosten umgesetzt werden. Das funktioniert nur, weil
Geflüchtete, die in Sammelunterkünften leben, künftig so behandelt
werden, als lebten sie in einer Partnerschaft. Das heißt, für sie
gilt der niedrigere Regelsatz von dann 136 Euro pro Monat.

Außerdem sollen alleinstehende Erwachsene länger in
Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen - im Regelfall bis zu 18 Monate.
Bisher werden sie grundsätzlich nach einem halben Jahr auf die
Kommunen verteilt. Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern
und «Identitätstäuscher» sollen noch länger in den großen
Einrichtungen bleiben. Für Familien gelten kürzere Fristen.

Auch Flüchtlinge, bei denen noch nicht klar ist, ob sie langfristig
bleiben dürfen, sollen arbeiten dürfen. Die Sprachförderung soll fü
r
einige Gruppen geöffnet werden, die dazu bislang keinen Zugang
hatten.

Werden demnächst mehr Ausländer abgeschoben?

Das ist zumindest die Hoffnung der Bundesregierung. Vor allem die
Union sieht hier großen Handlungsbedarf, nachdem 2018 mehr als jede
zweite Abschiebung gescheitert war. Dass deutlich mehr abgelehnte
Asylbewerber ohne Duldung abgeschoben werden, ist allerdings eher
unwahrscheinlich. Dass die Hürden für Ausreisegewahrsam gesenkt
werden, kann zwar in einigen Fällen verhindern, dass jemand kurz vor
dem geplanten Flug abtaucht. Und auch die Angebots- und
Leistungseinschränkungen für Ausländer, die ihre eigene Abschiebung
behindern, sind für die Betroffenen sicher unangenehm. An der
Tatsache, dass sich einige Herkunftsländer bei der Identifizierung
und Rücknahme ihrer Staatsbürger wenig kooperativ zeigen, wird sich
dadurch aber nichts ändern. Die Regierung nennt ihre Reform
«Geordnete-Rückkehr-Gesetz». Pro Asyl spricht vom «Hau-ab-Gesetz»
.

Für wen wird der Zugang nach Deutschland leichter?

In vielen Branchen herrscht Personalmangel. Installateure,
Programmierer, Pflegekräfte - die Liste der ausgebildeten Fachkräfte,
die fehlen, ist lang. EU-Bürger dürfen zwar jetzt schon in
Deutschland arbeiten und tun das auch in großer Zahl. Doch sie
alleine werden das Fachkräfteproblem wohl nicht lösen. Deshalb sollen
die Einreisebestimmungen für qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen
Staaten etwas gelockert werden. Die bisher geltende Beschränkung auf
Mangelberufe entfällt. Außerdem muss der Arbeitgeber nicht mehr
nachweisen, dass er keinen Deutschen und auch keinen EU-Bürger
gefunden hat, der den Job machen könnte. Die AfD ist strikt dagegen.
Sie stört unter anderem, dass die Arbeitskräfte ihre Angehörigen
mitbringen dürfen.

Da IT-Spezialisten besonders begehrt sind, gibt es für sie eine
Sonderregelung. Sie dürfen auch ohne Ausbildung einreisen -
vorausgesetzt, sie können nachweisen, dass sie im Ausland schon
mehrere Jahre in der Branche gearbeitet haben.

Außerdem können qualifizierte Arbeitsmigranten für eine kurze Zeit
nach Deutschland kommen, um einen Job zu suchen. Bisher war ein
Arbeitsvertrag Voraussetzung für die Einreise.

Was ist mit abgelehnten Asylbewerbern, die Arbeit gefunden haben?

Wer einen festen Job hat, seinen Lebensunterhalt über einen längeren
Zeitraum selbst bestreitet und Deutsch spricht, erhält eine «Duldung»

und darf damit erst einmal bleiben. Damit diese Regelung nicht als
Einladung für unqualifizierte Migranten aus aller Welt verstanden
wird, bleibt sie auf Altfälle beschränkt. Nur wer vor dem 1. August
2018 eingereist ist, kann die «Beschäftigungsduldung» erhalten.

Eine verlässliche Bleibeperspektive erhalten außerdem Menschen ohne
Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung angefangen haben. Das ist
zwar nicht ganz neu. Die «Ausbildungsduldung» wird jetzt aber auf
bestimmte Helferberufe ausgeweitet - zum Beispiel Altenpflegehelfer
oder Kindergartenhelferin.

Ist damit jetzt alles durch?

Nein. Eine achte Reform steht noch aus. Über Änderungen im
Staatsangehörigkeitsrecht soll am Monatsende abgestimmt werden. Hier
geht es darum, Doppelstaatlern, die sich einer Terrormiliz
anschließen, den deutschen Pass wegzunehmen. Wer in einer Mehrehe
lebt, darf nicht eingebürgert werden. Stellt sich in den ersten zehn
Jahren nach der Einbürgerung heraus, dass der Neubürger über seine
Identität gelogen hat, wird der Verwaltungsakt rückgängig gemacht.
Das geht bisher nur fünf Jahre lang.

Könnten einige dieser Gesetzentwürfe im Bundesrat gestoppt werden?

Nein. Zustimmungspflichtig sind lediglich die neuen Regelsätze für
Asylbewerber und neue Vorgaben für den Austausch von Daten aus dem
Ausländerzentralregister zwischen Behörden. Hier geht es vor allem
darum, dass die Nummer, mit der ein Ausländer in dem Register
gespeichert ist, übermittelt werden darf. Das soll unter anderem
verhindern, dass Zuwanderer wegen unklarer Schreibweise unter
verschiedenen Namen registriert werden. Das betrifft alle Ausländer,
nicht nur Asylbewerber. Datenschützer halten das für bedenklich.

Die Linksfraktion ist allerdings der Auffassung, dass der Bundesrat
bei den neuen Regelungen zur Abschiebung auch mitbestimmen darf. Sie
hat deshalb ein Gutachten beim Wissenschaftlichen Dienst des
Bundestages in Auftrag gegeben. Der stellt jetzt fest, die
Zustimmungsbedürftigkeit sei nicht abschließend zu klären. Denn es
fehlten noch Informationen darüber, wie die längeren
Unterbringungszeiten in Erstaufnahmeeinrichtungen finanziert werden.