Mehr Anträge auf Pflegegrad erfolgreich

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren. Die Hürde, die
jeder nehmen muss, um zusätzliche Hilfe zu bekommen, ist die
Begutachtung. Neue Zahlen zeigen: Mehr Anträge kommen durch.

Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt beantragen immer mehr Menschen
erfolgreich einen Pflegegrad. Der Medizinische Dienst der
Krankenversicherung (MDK) in Sachsen-Anhalt gab 2018 nach knapp 74
000 Begutachtungen in 86,1 Prozent der Fälle sein Votum für eine
Pflegebedürftigkeit ab. Im Jahr zuvor waren es noch 75,9 Prozent der
insgesamt 72 600 Fälle gewesen, wie der Medizinische Dienst auf
Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Magdeburg mitteilte.

Seit Anfang 2017 geht es bei der Pflegebedürftigkeit nicht mehr um
die benötigte Zeit für die Pflege, sondern um den Grad der
Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen. Statt drei Pflegestufen gibt
es fünf Pflegegrade. Zudem wurde der Kreis der Empfangsberechtigten
erweitert um Menschen mit Demenz.

Der Medizinische Dienst hat auch Veränderungen bei den Erstanträgen
festgestellt. So habe diese Zahl im Jahr 2017 mit rund 44 900 noch um
einiges höher gelegen als mit gut 38 600 im vergangenen Jahr. Die
Zahl der Erstanträge, die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht
erfüllten, habe 2017 bei 32,2 Prozent gelegen, im Folgejahr nur noch
bei 22,5 Prozent.

Den zunehmenden Erfolg der Anträge auf eine Pflegestufe sehen die
Experten als das Ergebnis verbesserten Wissens um das Anfang 2017
eingeführte neue Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Neben den Erstgutachten gibt es auch viele Gutachten, bei denen es um
eine Höherstufung mit Blick auf den Pflegegrad geht. Hinzu kommen
eine Reihe von Gutachten, nachdem die Betroffenen mit dem ersten
Ergebnis nicht zufrieden waren.

Am häufigsten attestierte der Medizinische Dienst bei den
Pflegebedürftigen im vergangenen Jahr den Pflegegrad 2, das waren
27,2 Prozent der Fälle. In 20,8 Prozent gab es den Pflegegrad 3, den
Pflegegrad 1 in 18,4 Prozent der Fälle. Am seltensten wurde den
Betroffenen mit 6,1 Prozent der höchste Pflegegrad 5 zuerkannt. Von
der Antragstellung bis zum Bescheid vergingen laut Medizinischem
Dienst im April 2019 durchschnittlich 16 Arbeitstage.

Der MDK selbst ist ein Dienstleister. Er prüft die Anträge der
Pflegekassen darauf, inwieweit die Voraussetzungen für einen
Pflegegrad erfüllt werden. Das Gutachten selbst ist eine Empfehlung
an die Pflegekassen. Diese treffen schließlich die Entscheidung über
die Leistungen, folgen den Empfehlungen des MDK aber in aller Regel.

Zum August 2018 waren zuletzt acht neue Stellen besetzt worden, so
dass im Jahresdurchschnitt für die Begutachtungen zur Feststellung
der Pflegebedürftigkeit 87,5 Pflegefachkräfte in Vollzeit zur
Verfügung standen.

Um entscheiden zu können, absolvierten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter rund 59 900 Besuche. Rund 14 000 Mal wurde nach Aktenlage
entschieden - das entsprach 19 Prozent der Fälle.