Eltern wehren sich gegen Vorwürfe nach Tod von behinderter Tochter

Limburg (dpa/lhe) - Die wegen Totschlags angeklagten Eltern einer
behinderten und kranken 21-Jährigen haben die gegen sie gerichteten
Vorwürfe zurückgewiesen. Hätten sie den lebensbedrohlichen Zustand
ihrer Tochter erkannt, hätten sie Hilfe geholt, hieß es in einer
Erklärung, die die Verteidigung am Donnerstag vor dem Landgericht
Limburg verlas. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar aus dem
Lahn-Dill-Kreis Totschlag durch Unterlassen vor. Die 25 Jahre alte
Schwester der Toten ist wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

Der Anklage zufolge war die junge Frau mit einer Behinderung auf die
Welt gekommen und litt an verschiedenen Krankheiten. Wenige Tage vor
ihrem Tod im Oktober 2016 soll es der 21-Jährigen immer schlechter
gegangen sein, ihre Familie aber keinen Notarzt gerufen haben. Sie
hätten für ihre Tochter immer «nach bestem Wissen und Gewissen»
gesorgt, ließen die Eltern weiter erklären. Ihr Tod sei ein «Schock
»
gewesen. Sie seien davon ausgegangen, dass es der Tochter am nächsten
Tag wieder besser gehen würde. «Sie war eine Freude, keine Last.»

Die Frau starb laut Staatsanwaltschaft an inneren Blutungen. Ihr Tod
hätte demnach vermieden werden können, wenn die Frau in medizinische
Behandlung gekommen wäre. Der Prozess wird fortgesetzt.