Jugendamt darf Eltern nicht zu Cochlea-Implantation bei Kind zwingen

Goslar (dpa/lni) - Das Jugendamt darf hörbehinderte Eltern nicht dazu
zwingen, ihrem ebenfalls hörbehinderten Kind ein Cochlea-Implantat
einzusetzen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichtem Beschluss
des Amtsgerichts Goslar hervor. Demnach gab es keine ausreichenden
Gründe für diese Entscheidung, weil das Kindeswohl nicht gefährdet
sei. Ferner müsse der Eingriff geeignet, erforderlich und
verhältnismäßig sein - das hatte das Gericht verneint.

Zuvor hatte das Jugendamt Goslar ein Sorgerechtsverfahren
eingeleitet, weil es in der Verweigerung für die Hörprothese eine
erhebliche, nachhaltige und schwerwiegende Schädigung des Kindes
befürchtete. Die Eltern argumentierten, das Operationsrisiko
bei Narkose und die Gefahr auf mögliche Hirn- und Nervenschäden seien

zu hoch. Zudem sei ungewiss, ob sich Sprach- und Hörvermögen des
Kindes sich wesentlich verbessern würden.

Das Amtsgericht entschied, dass die Aufgabe des Jugendamtes nicht die
bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes sei. In erster
Linie sei dies die Aufgabe der Eltern - auch wenn in Kauf genommen
werden müsse, dass durch die Entscheidung der Eltern das Kind
wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden könnte. Auch führe
eine anschließende Therapie zu einer längeren täglichen Trennung vo
n
Eltern und Kind, sofern diese außerhalb des eigenen Haushalts
stattfindet. Doch auch bei einer Therapie zuhause könne die Familie
kein ungestörtes Familienleben mehr führen, hieß es.

Neben der Verfahrensbeiständin des Kindes sprach sich auch das
Jugendamt später dafür aus, keine familienrechtlichen Maßnahmen zu
ergreifen.