Gericht verkündet neues Urteil gegen pädophilen Kinderarzt
Seit Jahren beschäftigt sich die Justiz mit einem pädophilen
Kinderarzt. Er hat zugegeben, reihenweise Buben missbraucht zu haben.
Nun steht ein neues Urteil bevor. Hält dieses dann der
höchstrichterlichen Rechtsprechung stand?
Augsburg (dpa/lby) - Nach dem Missbrauch von 20 Buben verkündet das
Augsburger Landgericht am Dienstag (10.00 Uhr) das Urteil gegen einen
Kinderarzt. Der 44-Jährige hat alle Vorwürfe uneingeschränkt
zugegeben. Das Gericht hatte den Mann schon einmal zu 13 Jahren und
sechs Monaten Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung
verurteilt sowie gegen den Arzt ein lebenslanges Berufsverbot
ausgesprochen. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof allerdings
im Februar 2017 aufgehoben.
Die Richter in Karlsruhe bemängelten, dass bei dem pädophilen Mann
nicht ausreichend geprüft worden sei, ob er wegen seiner Krankheit
bei den Taten vermindert schuldfähig gewesen sei. In dem neuen
Prozess kamen die Gutachter aber wieder zu dem Ergebnis, dass der
Mediziner voll schuldfähig ist. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen
eine Strafe in genau derselben Höhe wie bei dem Ersturteil verlangt.
Die Verteidiger des Arztes halten dies für viel zu hart. Sie sprachen
sich für höchstens acht Jahre Haft aus und lehnen
Sicherungsverwahrung sowie Berufsverbot ab.
Der Mann hatte immer wieder in Augsburg und München Kinder auf der
Straße oder dem Spielplatz angesprochen, ihnen Spielzeug versprochen
und sie dann in nahe Gebäude geführt. In Kellern oder Tiefgaragen
missbrauchte er sie. Der Mann verging sich zudem an Söhnen von
Freundinnen. So hatte er bei Reisen nach Nürnberg und nach Florida
die Buben in Hotelzimmern missbraucht.
Die schwerwiegendste Tat beging der Mann im August 2014 im
niedersächsischen Garbsen. Dort entführte der Arzt einen Fünfjährig
en
in seine Wohnung in Hannover, wo er damals an der Medizinischen
Hochschule arbeitete. Der Mann zwang das Kind, ein Narkosemittel
einzunehmen und verging sich an dem Jungen. Danach setzte er das
benommene Kind wieder aus.