Gericht watscht Staatsregierung in Sachen Diesel-Fahrverbot ab Von Roland Losch, dpa

Ein Diesel-Fahrverbot in München wollen weder die Stadt noch der
Freistaat. Richterliche Vorgaben, es zur Verbesserung der Luft
zumindest zu planen, hat die Staatsregierung ignoriert. Das
Verwaltungsgericht zeigt sich empört - und vorerst machtlos.

München (dpa/lby) - Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat
Bayern zu einem Zwangsgeld von 4000 Euro verurteilt, weil er kein
Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische
Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat zur Planung verpflichtet,
damit der Stickoxid-Grenzwert bald eingehalten werden könne. Dass
eine öffentliche Körperschaft Urteile missachte, sei völlig neu «un
d
auch ein Unding», kritisierte die Vorsitzende Richterin Martina
Scherl am Montag.

Den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Bayerns Umweltministerin
Ulrike Scharf (CSU) deshalb in Haft zu nehmen, bis der Freistaat
Fahrverbotspläne vorlegt, lehnte die Kammer jedoch ab. Die Luft in
München sei seit 2010 viel besser geworden, und eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig über die rechtliche Zulässigkeit
von Fahrverboten werde auch erst Ende Februar erwartet.

Aber der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid übersteigt an mehreren
Straßenabschnitten in München immer noch den Grenzwert. Um schnell
Abhilfe schaffen zu können, hat der Verwaltungsgerichtshof deshalb
ein vollzugsfähiges Konzept für Fahrverbote verlangt - jedoch noch
keine Fahrverbote, wie die Richterin betonte. Im neuen
Luftreinhalteplan sei das aber nicht enthalten. «Mit allgemeinem
Blabla» und «so einer halben Larifari-Seite» im Luftreinhalteplan sei

es nicht getan, kritisierte sie.

Bis Ende Mai muss der Freistaat nun Diesel-Fahrverbote für bestimmte
Straßenabschnitte planen und auch veröffentlichen - andernfalls
drohte ihm das Verwaltungsgericht das nächste Zwangsgeld in Höhe von
4000 Euro an. Die Staatsregierung muss diese Zwangsgelder in ihre
eigene Kasse einzahlen.

Umweltministerin Scharf sagte nach der Entscheidung: «Pauschale
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Großstädten lehnen wir ab. Das
trifft viele Bürger in unverhältnismäßiger Weise und ist in der Lag
e,
den Wirtschaftsstandort Bayern zu gefährden.»

Die Vertreter des Freistaats hatten argumentiert, Fahrverbote auf
einigen Straßenabschnitten würden den Verkehr nur auf andere Straßen

verlagern und seien heute auch gar nicht vollziehbar. Die Vertreter
der Stadt München hatten infrage gestellt, ob Gerichte mit der
Vorgabe von Fahrverboten gegen den Willen demokratisch gewählter
Regierungen nicht gegen die Gewaltenteilung verstießen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch warf der Staatsregierung
vorsätzlichen Rechtsbruch vor. Das zeige, «welchen Einfluss
zwischenzeitlich die Dieselkonzerne auf das Regierungshandeln haben».

Umwelthilfe-Anwalt Remo Klinger sagte, den Freistaat mit der Zahlung
eines Zwangsgelds von der linken in die rechte Tasche der Staatskasse
zu einem Sinneswandel bewegen zu wollen, sei naiv. Bayern sei
«bockig» und werde Fahrverbote weiterhin dreist verweigern. Die
Richterin betonte, sie halte sich an Recht und Gesetz.

Rückendeckung für Scharf kam von der Vereinigung der Bayerischen
Wirtschaft: «Völlig zu Recht sieht die Bayerische Staatsregierung
Fahrverbote für Dieselautos nicht als Mittel zur Luftreinhaltung
vor», sagte Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Diesel-Fahrverbote könnten in München 300 000 Autofahrer treffen. Sie
müssten Autos, die beim Kauf den Gesetzen entsprachen, auch nutzen
dürfen.

Ein Ministeriumssprecher sagte, die Grenzwerte für Feinstaub und für
NO2 im Stundenmittel seien überall in Bayern eingehalten worden. Nur
der NO2-Grenzwert im Jahresdurchschnitt sei an fünf Messstationen in
Bayern überschritten worden.

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