Was bedeuten die GroKo-Pläne für den Geldbeutel der Bürger?

Berlin (dpa) - Die Spitzen von Union und SPD haben sich in ihren
Sondierungen für eine Regierungsbildung auf eine Reihe steuer- und
sozialpolitischer Verbesserungen verständigt. Wenn sich das in einem
Koalitionsvertrag wiederfindet, könnte das erhebliche Entlastungen
für den Bürger bringen.

PARITÄTISCH FINANZIERTE KRANKENVERSICHERUNG:

Die von der SPD geforderte einheitliche gesetzliche
Bürgerversicherung kommt nicht. Dafür soll der Gesamtbeitragssatz zur
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder paritätisch finanziert
werden.

Der Gesamtbeitragssatz setzt sich zur Zeit aus einem festen
allgemeinen Beitragssatz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen.
Der feste Satz beträgt 14,6 Prozent und wird paritätisch finanziert,
also je 7,3 Prozent von Arbeitgebern und von Arbeitnehmern. Die
Zusatzbeiträge müssen die Versicherten alleine schultern.

Zur Zeit liegt er im Schnitt bei 1,0 Prozentpunkten. Das heißt, zur
Zeit muss der Arbeitnehmer 8,3 und der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Wenn
der gesamte Beitrag wieder halbe halbe geteilt würde, müssten
Arbeitnehmer und Arbeitgeber 7,8 Prozent bezahlen. Das wäre eine
Entlastung der Arbeitnehmer um 0,5 Prozentpunkte vom Brutto. Ein
Arbeitnehmer mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 3200
Euro hat also eine Brutto-Entlastung von 16 Euro im Monat.

MÜTTERRENTE:

Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen
künftig auch das dritte Jahr Erziehungszeit in der Rente angerechnet
bekommen, allerdings nur Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder
zur Welt gebracht hatten. Der Wert für einen Rentenentgeltpunkt und
damit für das Plus in der Tasche einer solchen Rentnerin, die vor
1992 drei und mehr Kinder geboren hatte, lag 2017 im Westen bei 31
Euro und im Osten bei knapp 30 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung
Bund veranschlagt die von der CSU geforderte Ausweitung mit Kosten
von sieben bis acht Milliarden Euro. Diese müsse aus Steuermitteln
finanziert werden, so die Rentenversicherung.

GRUNDRENTE: 

Die Rentenversicherung Bund gibt zur Zeit als Faustregel an: Wenn das
gesamte monatliche Einkommen durchschnittlich unter 838 Euro liegt,
solle geprüft werden, ob Anspruch auf Grundsicherung bestehe. Und
Menschen, die Jahrzehnte gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige
gepflegt haben, sollen nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente zehn
Prozent oberhalb der Grundsicherung erhalten. Das heißt es gibt für
diese Grundrente 83,80 Euro mehr, sie liegt damit bei 921,80 Euro.

ARBEITSLOSENBEITRAG:

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll um 0,3 Prozentpunkte
gesenkt werden. Die Sozialabgaben - das war eine zentrale Forderung
der Union - sollen unter 40 Prozent stabilisiert werden. Bei einem
Durchschnittseinkommen von 3200 Euro können also 9,60 Euro gespart
werden.

KINDERGELD:

Das Kindergeld soll in zwei Schritten um 25 Euro pro Kind und Monat
erhöht werden. Der Kinderzuschlag für Einkommensschwache soll
ebenfalls erhöht werden.

STEUERN:

Eine Steuererhöhung kommt nicht. Im Gegenteil wollte die Union
eigentlich die Steuerzahler um 15 Milliarden Euro im Jahr bei der
Einkommensteuer entlasten. Dazu hätte sie aber die Länder gebraucht,
die durch die Schuldenbremse stark eingeschränkt werden und wenig
Lust zu Steuersenkungen zeigen. Daher soll die Entlastung kleiner und
mittlerer Einkommen jetzt über den Solidaritätszuschlag laufen, der
zu 100 Prozent dem Bund zukommt. Bei einer Entlastung von 10
Milliarden Euro für Bruttoeinkommen von unter 60 000 Euro.