Studienplatzvergabe in Medizin: NRW-Kultusministerium begrüßt Urteil

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das nordrhein-westfälische Kultusministerium
hat das Karlsruher Urteil zur Studienplatzvergabe in Medizin begrüßt.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorge für
«Rechtsklarheit», teilte das Ministerium für Kultur und Wissenschaft

am Dienstag mit. Die Vorgaben des Gerichts würden nun im Rahmen der
Kultusministerkonferenz der Länder ausgewertet und schnellstmöglich
umgesetzt.

Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag das bisherige
Vergabeverfahren für teilweise verfassungswidrig erklärt. Demnach
müsse etwa die Zahl der Wartesemester enger begrenzt werden. Auch
dürfe die Abiturnote nicht das einzige Kriterium bei der Auswahl
sein. Grundsätzlich sei die Vergabe nach Abiturnoten, Wartezeit und
einer Auswahl durch die Universitäten aber mit dem Grundgesetz
vereinbarbar. Das Gericht lässt dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit,
um die Mängel zu beheben.

Studenten-Vertreter übten hingegen deutliche Kritik am Karlsruher
Urteil. So befürchtet etwa der Allgemeine Studierendenausschuss
(AStA) der Universität Köln, dass das Abitur als allgemeine
Hochschulzugangsberechtigung entwertet werde. «Mit dem heutigen
Urteil wird die freie Berufswahl erheblich eingeschränkt», sagte die
AStA-Vorsitzende Imke Ahlen laut einer Mitteilung.

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