Gericht: Blinde haben nicht automatisch Anspruch auf Blindenhund

Celle (dpa) - Ein Blinder hat nach einem Urteil des
Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nicht automatisch Anspruch
auf einen Blindenhund, alleine weil er sich damit besser orientieren
kann als mit einem Blindenstock. Damit die Krankenkasse ein
Hilfsmittel bezahlt, müsse dieses nicht nur geeignet und
erforderlich, sondern auch wirtschaftlich angemessen sein,
entschieden die Richter in Celle in einem am Montag veröffentlichten
Urteil. Dazu müsse die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall
medizinisch nachgewiesen werden. (L 16/4 KR 65/12)

Geklagt hatte ein nahezu vollständig blinder Mann aus dem Kreis
Osnabrück, der zur Orientierung außerhalb des Hauses bislang die
Hilfe seiner Frau in Anspruch nahm. Als er bei seiner Krankenkasse
einen Blindenhund beantragte, verwies diese ihn zunächst auf einen
Blindenstock nebst Mobilitätstraining. Der Blinde hielt dem entgegen,
dass ein Hund ihm eine viel bessere Hilfe bieten könne.

Das Gericht verurteilte die Kasse zwar zur Bewilligung des
Blindenhundes, betonte aber, dass es nicht auf die generellen
Vorteile eines Hundes im Vergleich mit einem Stock ankomme, sondern
den Einzelfall. Da bei dem Kläger auch verstärkt seine
Schwerhörigkeit verstärkt zunahm, biete ihm ein Stock keine
ausreichende Hilfe. Dies habe das Mobilitätstraining ergeben, dessen
Ergebnis das Gericht vor seinem Urteilsspruch abgewartet hatte.