Kassenärzte warnen vor Verunsicherung bei Medikamentenverordnung
Berlin (dpa) - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnt vor
einem verschärften Regressrisiko für Ärzte bei der
Medikamentenvergabe. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der
KBV, Stephan Hofmeister, forderte am Mittwoch in Berlin den
Gesetzgeber zu einer Klarstellung auf, nachdem das Verfahren zur
Findung von Arzneimittelpreisen gerichtlich gekippt worden war.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Landessozialgerichts
Berlin-Brandenburg. Dabei geht es um die Preisbildung bei
Arzneimitteln, wo für bestimmte Patientengruppen ein Zusatznutzen
festgestellt wurde, für andere nicht. Demnach kann der ausgehandelte
Erstattungsbetrag, der sowohl die Patientengruppen mit als auch ohne
Zusatznutzen einpreist, nicht als wirtschaftlich erachtet werden,
wenn das Arzneimittel für die Patientengruppe ohne Zusatznutzen
teurer ist als die zweckmäßige Vergleichstherapie.
Nach Ansicht der KBV führt diese Entscheidung der Richter zu
erheblicher Verordnungsunsicherheit bei niedergelassenen Ärzten - zum
Nachteil der Patienten. Verschrieben die Ärzte nämlich solche
Medikamente trotzdem, drohe ihnen ein Regress, sagte Hofmeister.
Die KBV verlange eine Klarstellung, dass Erstattungsbeträge für
Arzneimittel die Wirtschaftlichkeit über das gesamte Anwendungsgebiet
herstellen müssten. Im übrigen könnten Patienten in der Praxis nich
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immer eindeutig einer Gruppe zuzuordnen seien. Betroffen seien vor
allem Patienten von selteneren Erscheinungsformen schwerer
Erkrankungen wie Krebspatienten mit seltenen Mutationen.
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