Bessere Windeln und Rollstühle für Patienten

Berlin (dpa) - Patienten haben künftig ein Recht auf bessere Qualität
bei Hilfsmitteln wie Windeln, Kompressionsstrümpfen, Schuheinlagen,
Prothesen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Zudem soll Therapeuten bei
medizinischen Behandlungen wie Krankengymnastik oder Massagen sowie
bei der Behandlung von Sprech- und Sprachstörungen mehr Verantwortung
übertragen werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein
entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur
Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.

Viele Menschen in Deutschland sind nach einem Unfall oder einem
Schlaganfall auf Gehhilfen oder auf Krankengymnastik und
Motorikübungen angewiesen. Diese Hilfen sind bisher nicht immer auf
dem aktuellen Stand gewesen. Anlass für die Neuregelungen waren
häufige Klagen darüber, dass die gesetzlichen Krankenkassen aus
Kostengründen schlechte Qualität bei Windeln für Patienten mit
Blasenschwäche anboten.

Heilmittel sind medizinische Behandlungen, die von Vertragsärzten
verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden.
Zu den Heilmitteln zählen die Anwendungen der Physiotherapie wie
Krankengymnastik oder Wärmebehandlungen sowie der Logopädie bei
Stimm-, Sprech-, und Sprachstörungen, der Ergotherapie bei Störungen
der Motorik oder der Sinnesorgane und der podologischen Therapie bei
Störungen an Füßen aufgrund einer Zuckererkrankung.

Hilfsmittel sind (technische) Gegenstände, mit denen gesundheitliche
Defizite ausgeglichen werden sollen - von der Inkontinenzhilfe
(Windeln, Katheder) über Prothesen bis hin zu Rollatoren und
Rollstühlen.