Siemens-Betriebskrankenkasse will mehr Transparenz bei Beschwerden

Natürlich gibt es bei Krankenkassen auch mal Unmut der Versicherten
über Leistungen. Darüber spricht man aber lieber nicht. Die SBK will
mit solchen Negativzahlen jetzt in die Offensive gehen. Denn auch sie
können etwas über Wettbewerbsfähigkeit aussagen, meint die Kasse.

Berlin (dpa) - Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) will für mehr
Transparenz bei Kundenklagen über Leistungen sorgen. Deshalb will sie
als erste gesetzliche Krankenkasse künftig Zahlen über
Kundenbeschwerden, Widersprüche und Sozialgerichtsverfahren
veröffentlichen.

Die meisten Streitigkeiten mit Versicherten gab es diesen Daten
zufolge bei Heilmitteln. Insbesondere schlechte Windeln für Patienten
mit Blasenschwäche hatten zuletzt bundesweit den Unmut von Patienten
hervorgerufen.

Die SBK forderte nun alle gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auf, diese
Zahlen ebenfalls zu veröffentlichen und damit für mehr Transparenz
für die Versicherten zu sorgen. Der Verband der Privaten
Krankenversicherung (PKV) gibt solche Zahlen über Beschwerden der
Versicherten schon heute regelmäßig bekannt.

Nach der Statistik der SBK, die der Deutschen Presse-Agentur
vorliegt, gingen im vergangenen Jahr 4150 Beschwerden von Kunden ein,
2016 sind es bislang knapp 4000. Bei einer Versichertenzahl von gut
einer Million bedeute das eine Beschwerdequote von 0,37 bis 0,40
Prozent.

2015 gab es zudem 660 Widersprüche - 542 im Bereich der Kranken- und
und 118 im Bereich der Pflegeversicherung. Ein Widerspruch ist ein
Rechtsbehelf, mit dem sich Versicherte gegen Entscheidungen ihrer
Krankenkasse wehren können. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind
verpflichtet, Anzahl und Bearbeitung der gegen sie eingereichten
Widersprüche zu erfassen und einmal jährlich über den
GKV-Spitzenverband an das Bundessozialministerium zu melden.

Ein kasseninterner Ausschuss mit jeweils drei Vertretern der
Arbeitgeber- und Versichertenseite entscheidet über diese
Widersprüche der Versicherten. Kunden, die einen Widerspruchsbescheid
nicht akzeptieren, können vor das Sozialgericht ziehen. 2015 nutzten
175 SBK-Versicherte diese Möglichkeit. Zusammen mit anhängigen
Verfahren gab es demnach 213 Entscheidungen, 75 Prozent zugunsten der
SBK und 12 Prozent zugunsten der Kläger. Weitere 12 Prozent der
Verfahren endeten mit einem Vergleich. 

2017 tritt ein Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) in
Kraft, das unter anderem vorsieht, bei Ausschreibungen außer dem
Preis auch Qualitätskriterien zu bewerten. Geplant sind zudem die
Überprüfung von Verträgen zwischen Herstellern beziehungsweise
Leistungserbringern und Krankenkassen. Beide Seiten werden
verpflichtet, Patienten über ihre Versorgungsansprüche aufzuklären.
Das Gesundheitsministerium reagiert damit auf vermehrte Klagen über
die schlechte Qualität von Hilfsmitteln.

Hätte der Vorstoß der SBK Erfolg, könnte man in diesen Zahlen eine
Aussage über die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Kassen sehen.
«Über negatives Kundenfeedback spricht niemand gerne», erläuterte d
er
SBK-Vorstandsvorsitzende Hans Unterhuber. Zahlen zur
Kundenzufriedenheit seien aber wettbewerbsrelevant und gäben Auskunft
über die Qualität einer Krankenkasse.

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