Patientenschützer: Für viele lohnt sich schon 2016 Pflegeantrag
Berlin (dpa) - Für viele Menschen, die absehbar pflegebedürftig
werden, kann es sich lohnen, noch vor dem 1. Januar einen
Pflegeantrag nach dem alten, dreistufigen System zu stellen. Darauf
hat jetzt die Deutsche Stiftung Patientenschutz aufmerksam gemacht.
Wie Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur
erläuterte, empfiehlt sich dies besonders für Menschen, die unter
körperlichen Einschränkungen leiden, aber bisher keine Leistungen aus
der Pflegeversicherung erhalten.
Sie sollten bis 31. Dezember die Pflegestufe 1 beantragen. Dann sei
auch gewährleistet, dass sie 2017 «den gleichwertigen Pflegegrad 2
erreichen». Werde der Antrag erst im neuen Jahr gestellt, gebe es
statt der bisherigen 244 Euro nur 125 Euro von der Pflegekasse.
Geschätzt seien davon 125 000 Menschen betroffen, sagte Brysch.
Noch einschneidender sei das für Menschen, die einen ambulanten
Pflegedienst in Anspruch nehmen könnten. Bisher zahlen die Kassen
hier 468 Euro. Stellen diese Personen erst 2017 einen Antrag bei der
Pflegekasse, erhalten sie ebenfalls nur noch 125 Euro. Das betreffe
rund 50 000 Menschen, sagte Brysch weiter.
Hintergrund ist, dass zum Jahreswechsel die zweite Stufe des
Pflegestärkungsgesetzes II in Kraft tritt. Dabei wird das bisherige
Pflegesystem mit seinen drei Stufen in ein neues System nach fünf
Pflegegraden übergeleitet. Die bisherigen Pflegebedürftigen sollen
dabei nicht schlechter gestellt werden. Pflegestufe 1 wird danach
automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet.
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