Patienten dürfen nun doch mit Bienenstockluft therapiert werden

Jena/Weimar (dpa) - Im Streit um die Behandlung von Patienten mit
Luft aus Bienenstöcken haben die Behörden ein Verbot aufgehoben. Die
Heilpraktikerin Janett Conrad aus Jena dürfe die althergebrachte
Inhalationsmethode aus der Bienenheilkunde (Apitherapie) nun doch
weiter praktizieren, erklärte ein Sprecher des Landesverwaltungsamtes
in Weimar am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Ein
entsprechendes Schreiben wurde Ende September versandt.

Vor fast einem Jahr hatte das Gesundheitsamt Jena auf Anraten des
Landesverwaltungsamtes der Heilpraktikerin diese Therapie mit
sofortiger Wirkung wegen einer «Gefahr für Leib und Leben und
Gesundheit» untersagt. Dagegen war Conrad in Widerspruch gegangen und
hatte vom Verwaltungsgericht Gera recht bekommen. Sie und ihre
Berufskollegen befürchteten, dass mit dem Verbot der
Behandlungsmethode ein Präzedenzfall geschaffen werden könnte, der
bei Behörden bundesweit Schule macht.

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