EPA schränkt Patent auf teures Hepatitis-C-Medikament ein

Es ist ein Teilerfolg auf dem Weg zu erschwinglicheren Arzneimitteln:
Ein Patent auf ein teures Lebermedikament hat nur teils Bestand.
Direkte Konsequenzen für die Behandlung Hunderttausender Menschen hat
die Entscheidung des Europäischen Patentamts aber nicht.

München (dpa) - Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat ein
Patent auf ein sehr wirksames, aber teures Medikament gegen die
Leberentzündung Hepatitis C eingeschränkt. Die Einspruchsabteilung
folgte damit am Mittwoch teilweise den Anträgen der Organisation
Ärzte der Welt. Sie hatte Einspruch gegen das Patent EP2203462 einer
US-Firma auf den Wirkstoff Sofosbuvir eingelegt, um die Herstellung
von kostengünstigeren Generika zu ermöglichen.

Das Einspruchabteilung gewährte den Anspruch auf die Bestandteile des
Wirkstoffs Sofosbuvir, nicht aber auf die ursprünglich patentierte
Fassung. «Sofosbuvir ist technisch gesehen damit eventuell nicht mehr
von einem Patent geschützt», folgerte Ärzte der Welt nach der
Verhandlung.

Die Herstellerfirma sieht den Patentstreit zu ihren Gunsten
entschieden. Das EPA habe das Patent als rechtsgültig befunden,
teilte eine Sprecherin von Gilead Sciences mit. «Wir freuen uns sehr
darüber, dass das Patent nicht widerrufen wurde. Wir glauben, dass
dies eine Anerkennung der außergewöhnlichen Innovation ist, die zu
der Entwicklung von Sofosbuvir beigetragen hat.»

Der Direktor von Ärzte der Welt Deutschland, François de Keersmaeker
sagte, die EPA-Entscheidung reiche nicht, das Medikament sofort
billiger zu machen, stärke aber die Position der Regierungen in
Europa. Ein Rechtsinstrument, das diese trotz Patentschutzes anwenden
könnten, sei eine Zwangslizenz. Es gehe dabei nicht nur um dieses
Mittel, sondern um eine zunehmende Zahl teurer Medikamente weltweit.

In Deutschland leiden rund 270 000 Menschen an Hepatitis C. Laut
Ärzte der Welt kostet eine zwölfwöchige Behandlung hierzulande 42 000

Euro; eine einzige Pille kostet rund 600 Euro. In vielen Ländern
Europas hätten die hohen Kosten dazu geführt, dass Patienten nicht
mit dem Mittel behandelt wurden, kritisierte de Keersmaeker.

Dem Einspruch hatten sich neun Pharmafirmen aus verschiedenen Ländern
angeschlossen, darunter Hersteller von Generika. Unklar war, ob eine
der Einspruchsparteien in die nächste Instanz gehen wird. Dann müsste
eine Technische Beschwerdekammer entscheiden. Welche Entscheidung am
Ende steht - sie hat keine direkte Auswirkung für die Produktion. Die
Zulassung als Medikament hat nichts mit einem Patentschutz zu tun.

Der Pharmabereich zählt laut EPA-Pressesprecher Rainer Osterwalder zu
den großen Anmeldegebieten. Nur in jedem dritten Fall werde ein
Patent aber tatsächlich erteilt. Die Erteilungsquote sei relativ
gering, im Schnitt aller Technologien liege sie bei 48 Prozent.

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