Kein Schmerzensgeld vom Heilpraktiker: Gericht weist Klage ab
Ansbach (dpa/lby) - Ein Heilpraktiker aus dem Landkreis Ansbach muss
kein Schmerzensgeld zahlen, obwohl er seinen Patienten nach einer
erfolglosen Behandlung nicht an einen Schulmediziner verwies. Diese
Entscheidung teilte das Amtsgericht Ansbach am Montag mit. Der
Patient hatte geklagt, weil sich seine Darmerkrankung nach der
Behandlung mit Fußbädern und Bioresonanz verschlechterte und der
Heilpraktiker ihm nicht den Rat gab, einen Schulmediziner
aufzusuchen. Das musste er auch nicht, erklärte das Gericht und wies
die Klage ab. Der Patient hätte selbst erkennen müssen, dass er
wieder zum Arzt müsse, stellte ein medizinischer Sachverständiger
fest. Das Urteil ist rechtskräftig (Az. 2 C 1377/14).
Online-Wechsel: In drei Minuten in die TK
Online wechseln: Sie möchten auf dem schnellsten Weg und in einem Schritt der Techniker Krankenkasse beitreten? Dann nutzen Sie den Online-Beitrittsantrag der TK. Arbeitnehmer, Studenten und Selbstständige, erhalten direkt online eine vorläufige Versicherungsbescheinigung. Die TK kündigt Ihre alte Krankenkasse.