Falsche Lehrerin fälschte ihr eigenes Abiturzeugnis Von Karen Katzke, dpa
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein -
wenige Lehrer haben in so vielen Bundesländern unterrichtet wie eine
heute 50-Jährige aus Wismar. Doch die Grundlagen ihrer Karriere soll
die Frau fast alle gefälscht haben.
Kiel (dpa) - Die Fälschung ihres eigenen Abiturzeugnisses hat eine
falsche Lehrerin vor dem Kieler Amtsgericht gestanden. Dort muss sich
die 50-Jährige aus Wismar wegen gewerbsmäßigen Betrugs und
Urkundenfälschung verantworten. Seit Anfang der 1990er Jahre hatte
die Frau - wohl auf der Grundlage selbst angefertigter Diplome - in
mehreren Bundesländern als Lehrerin gearbeitet. Erst Ende 2012 wurde
die mutmaßliche Hochstaplerin vom Schuldienst suspendiert.
Die Anklage hält der Frau vor, sie habe zum Nachweis angeblicher
Staatsexamina und für andere Zeugnisse mehr als 20 amtlich wirkende
Stempel benutzt. Damit habe sie eine Hochschulkarriere einschließlich
Promotion an der Universität Bonn vorgegaukelt und ihren Papieren den
Anschein von Echtheit gegeben.
Am zweiten Verhandlungstag ergab sich, dass wohl allenfalls drei
ihren vielen Zeugnisse echt sind: das Abschlusszeugnis der
Polytechnischen Oberschule in Wismar, ihr Ausbildungszeugnis als
Krankenschwester und ein Diplom als Lehrerin für Deutsch und
Staatsbürgerkunde. Nach der Wende schönte sie nach eigenen
Angaben aus Angst vor Arbeitslosigkeit ihre Vita.
Für die Fälschungen ließ sie sich Stempel mit Insignien verschieden
er
westdeutscher Hochschulen und Prüfungsämter, der Deutschen Schule in
Brüssel und einer Rechtsanwaltskanzlei aus Neuruppin anfertigen, wie
die Angeklagte bestätigte. Wortkarg räumte sie ein, dass es bereits
an ihrer ersten Station als Lehrerin in Wolgast Verdachtsmomente
gegen sie gegeben habe. Daraufhin wechselte sie nach Brandenburg.
Von Brandenburg zog sie weiter nach Berlin. Dort ließ sie sich im
Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren gegen sie aus dem
Beamtenverhältnis auf Probe entlassen. Das hinderte sie aber nicht,
mit falschen Papieren ab 2008 an einem Gymnasium in Mölln als
Studienrätin tätig zu werden.
Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte der Angeklagten
volle Schuldfähigkeit. Er sehe keinerlei Anzeichen für psychische
Erkrankungen, sagte der Facharzt. Die Frau habe aber «irgendwann aus
ihrem Lügengebilde nicht mehr aussteigen können und immer Angst
gehabt, dass sie auffliege». Der Experte beschrieb das Verhalten der
Angeklagten als wach, aber nicht offen. «Sie wusste, dass sie immer
auf der Hut sein und ihre Lebensläufe an die jeweiligen Anforderungen
anpassen musste.»
2010 wurde die Schulleitung in Mölln misstrauisch. Ende 2012 wurde
sie suspendiert, Anfang 2013 aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Dennoch bewarb sie sich an zwei weiteren Schulen bei Schwerin, war an
einer der beiden auch wohlgelitten, wie der damalige Schulleiter vor
Gericht sagte. Von der anderen Schule wurde sie im August
2013 fristlos entlassen, als der Staatsanwalt auftauchte.
Schleswig-Holstein verzichtet unterdessen auf eine Rückzahlung von
rund 90 000 Euro. Statt ursprünglich rund 222 000 Euro will das Land
nur noch rund 133 000 Euro von der Frau zurück, sagte ein Mitarbeiter
des Finanzverwaltungsamtes. Bisher erhielt Schleswig-Holstein noch
nichts zurück. Nach eigenen Angaben stottert die derzeit arbeitslose
Frau eine Rückzahlungsforderung aus Berlin in Höhe von 70 000 Euro
mit monatlich 25 Euro ab.
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