Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin droht Abwahl

Gierige Ärzte? Hohe Sonderzahlungen haben das Vertrauen in den
Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung erschüttert. Auch die
Rückzahlung der Gelder beendete die Affäre nicht - sie schwelt
weiter.

Berlin (dpa) - Mehr als drei Jahre nach der Affäre um hohe
Sonderzahlungen will die Kassenärztliche Vereinigung Berlin (KV) am
Donnerstag über die Abwahl ihres Vorstands entscheiden. Für die
Vertreterversammlung stehen drei Anträge auf Amtsenthebung auf der
Tagesordnung. In der Affäre hatte sich der dreiköpfige KV-Vorstand
2011 mit Genehmigung der Vertreterversammlung sogenannte
Übergangsgelder in Höhe von rund einer halben Million Euro auszahlen
lassen. Die Summe wird rechtlich nach dem Ausscheiden aus dem Amt
gezahlt. Die drei Mediziner im Vorstand wurden 2011 jedoch von der
Versammlung wiedergewählt - und behielten das Geld trotzdem. Erst auf
großen politischen Druck hin zahlten sie die Summe zurück.

Die Vertreterversammlung ist das Parlament der KV. Nur sie kann ihren
Vorstand abwählen. Es ist allerdings ungewiss, ob die Versammlung den
Anträgen folgen wird. Denn die sechsjährige Amtszeit des Vorstands
endet bereits im Dezember 2016. Mit einer Amtsenthebung ist auch die
Frage verbunden, ob sich für diesen kurzen Zeitraum Nachfolger
finden.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin organisiert die ambulante
medizinische Versorgung aller gesetzlich versicherten Berliner. Ihr
gehören rund 6800 niedergelassene Ärzte und rund 1600 Psychologische
Psychotherapeuten an. Ihr Vorstand überwacht die Geschäfte und
handelt mit den Krankenkassen Verträge und Honorare aus.

Insider berichten, dass viele niedergelassene Ärzte mit der Arbeit
ihres Vorstands zufrieden sind, weil er für viele Gruppen höhere
Honorare erreichte. Auch das habe eine frühere Abwahl verhindert.
Kritiker der Sonderzahlungen verstummten jedoch auch nicht.

Nach ersten Medienberichten über die Affäre war zunächst die
Senatsverwaltung für Gesundheit als Rechtsaufsicht über die KV
eingeschritten und hatte die Rückzahlung der Übergangsgelder
gefordert. Das waren 183 000 Euro pro Vorstand. Die KV klagte
dagegen, zog die Klage dann aber wieder zurück. Denn das
Landessozialgericht hatte bereits während der Verhandlung
klargemacht, dass es die Zahlungen für rechtswidrig hält.

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