Maas will Korruption bei Ärzten mit bis zu drei Jahren Haft bestrafen
Berlin (dpa) - Korruption im Gesundheitswesen soll einem
Zeitungsbericht zufolge künftig mit einer Haftstrafe von bis zu drei
Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dies berichtet die
«Berliner Zeitung» (Mittwoch) unter Berufung auf einen ihr
vorliegenden Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).
Dieser sieht demnach die Einführung des neuen Straftatbestandes der
«Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen» vor. Das Verbot
betreffe nicht nur Mediziner, sondern alle Heilberufe, also auch
Psychotherapeuten oder Apotheker. Hintergrund des Vorhabens ist eine
Gesetzeslücke, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor gut zwei
Jahren feststellte. Danach gilt für Kassenärzte nur das Berufs-,
nicht aber das Strafrecht. Unter Schwarz-Gelb war ein erster Vorstoß
für eine Neuregelung gescheitert.
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